Studienplatzklage für Lehramt, Soziale Arbeit und andere Bachelorstudiengänge
Studienplatzklagen können in allen Studiengängen durchgeführt werden, die zulassungsbeschränkt sind, auch NC-Studiengänge genannt. Zulassungsbeschränkt sind Studiengänge, für die eine Zulassungszahl festgesetzt ist, die also eine beschränkte Kapazität haben. Dies betrifft die meisten Bachelorstudiengänge und grundständige Studiengänge wie
- Grundschullehramt,
- Lehramt an Gymnasien,
- Sonderpädagogik,
- Soziale Arbeit,
- BWL,
- Jura,
- Architektur,
- Molekulare Medizin,
- Kommunikationswissenschaft,
- Medienwissenschaft,
- Publizistik und viele mehr.
Wenn Sie sich für einen Bachelorstudiengang bewerben möchten, aber aufgrund des Numerus clausus eine Ablehnung befürchten oder sogar bereits einen Ablehnungsbescheid bekommen haben, informieren Sie sich schnell über die Chancen einer Studienplatzklage. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns, wir beantworten Ihre Fragen zur Studienplatzklage gern.
Ablauf der Studienplatzklage in Bachelorstudiengängen (Lehramt, Soziale Arbeit, BWL und viele mehr) 2025
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Informieren Sie sich bei uns über Ihre Studienplatzklage
Wenn Sie befürchten, im Auswahlverfahren für Ihren Wunschstudiengang leer auszugehen, informieren Sie sich frühzeitig über die Chancen des Einklagens. Sie können uns gern unverbindlich anrufen oder ihre Fragen per E-Mail stellen. Ein telefonisches Erstgespräch zum Ablauf und zu den Möglichkeiten einer Studienplatzklage ist bei uns kostenfrei. Da in einigen Bundesländern zeitige Fristen für die Studienplatzklage in Bachelorstudiengängen eingehalten werden müssen, melden Sie sich bitte so zeitig wie möglich. Dann können wir Ihnen die genauen Fristen für Studienplatzklagen gegen Ihre Wunschhochschulen nennen und das weitere Vorgehen absprechen.
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Bewerben Sie sich für Ihren Wunschstudiengang
Bitte bewerben Sie sich für Ihren Studiengang fristgerecht an all Ihren Wunschhochschulen bzw. im Dialogorientierten Serviceverfahren über Hochschulstart. Wenn Sie sich im Dialogorientierten Serviceverfahren bewerben, beachten Sie bitte die Priorisierung Ihrer Studienwünsche. In manchen Bundesländern setzen die Verwaltungsgerichte voraus, dass man sich vor einer Studienplatzklage erfolglos im Auswahlverfahren beworben hat. Daher sollten Sie nicht vorschnell ein anderes Zulassungsangebot annehmen, sondern das Auswahlverfahren für Ihre Wunschhochschulen abwarten.
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Buchen Sie unser Starterpaket bei uns und lassen Sie die außerkapazitären Anträge von uns stellen
Buchen Sie möglichst zeitig unser Starterpaket. Sie erhalten sodann Mandatsunterlagen von uns, mit denen Sie uns beauftragen können. Auftragsgemäß stellen wir an den von Ihnen ausgewählten Hochschulen Anträge auf außerkapazitäre Zulassung. Für diese Anträge gelten in den Bundesländern unterschiedliche Fristen. Die erste Frist läuft bereits am 15. Januar 2025 für das Sommersemester 2025 bzw. am 15. Juli 2025 für das Wintersemester 2025/26 ab und gilt für Hochschulen in
- Baden-Württemberg,
- Sachsen-Anhalt,
- Thüringen und
- Mecklenburg-Vorpommern.
Weitere zeitige Fristen laufen zum Sommersemester am 1. März und 15. März bzw. zum Wintersemester am 1. September und 15. September ab. Weitere Antragsfristen folgen dann im April (SoSe) bzw. im Oktober (WS). Bitte warten Sie nicht erst das Ergebnis ihrer Bewerbungen ab. Denn dann ist es für die außerkapazitären Anträge in vielen Bundesländern schon zu spät.
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Übermitteln Sie uns Ihre Ablehnungsbescheide und buchen Sie unser Klagepaket
Spätestens wenn Sie die Ablehnungsbescheide von den Hochschulen erhalten, buchen Sie Ihr Klagepaket. Vorab besprechen wir in einem gemeinsamen Telefonat Ihre Wünsche und Erfolgschancen. Damit Sie wissen, welche Kosten auf Sie zukommen können, listen wir Ihnen die voraussichtlichen Kosten auf und schicken Ihnen diese Informationen zusammen mit den Mandatsunterlagen zu.
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Erhalten Sie unsere Informationen über Ihre gerichtlichen Verfahren und bestenfalls Ihren Studienplatz
In den laufenden gerichtlichen Studienplatzklageverfahren prüfen wir die Kapazitätsberechnungsunterlagen der Hochschulen, fertigen gerichtliche Stellungnahmen und verhandeln mit Hochschulen, ob es Vergleichsmöglichkeiten gibt. Wir unterrichten Sie monatlich über den Fortgang Ihrer Verfahren. Die Dauer der Verfahren ist unterschiedlich. Manche Gerichte entscheiden bereits nach wenigen Wochen, bei anderen Gerichten vergehen mehrere Monate. Sobald Sie eine Zulassung erhalten, rufen wir Sie sofort an und übermitteln Ihnen alle notwendigen Informationen. Die Einschreibefristen sind regelmäßig sehr kurz!
Sollte es beim Verwaltungsgericht mit dem Studienplatz nicht geklappt haben, prüfen wir die gerichtliche Entscheidung und teilen Ihnen mit, ob wir Erfolgschancen für ein Beschwerdeverfahren sehen.
Fristen einer Bachelor-Studienplatzklage
Bewerbungsfristen: Wenn Ihre Hochschule die Studienplätze in Ihrem Wunschstudiengang im Dialogorientierten Serviceverfahren über Hochschulstart vergibt, bewerben Sie sich auf Hochschulstart.de bis zum 15. Juli. Bei einer Direktbewerbung an einer Hochschule beachten Sie bitte die dort angegebenen Fristen und Termine; meist ist auch dort am 15. Juli Bewerbungsschluss. Bitte prüfen Sie in jedem Fall, ob Sie sich für einen bestimmten Studienwunsch parallel bei Hochschulstart.de und bei der Hochschule registrieren und bewerben müssen und welche Unterlagen Sie wohin schicken müssen.
Außerkapazitäre Antragsfristen: Die Fristen für die außerkapazitären Hochschulanträge zum Wintersemester enden am 15. Juli in
- Baden-Württemberg,
- Sachsen-Anhalt,
- Thüringen,
- Mecklenburg-Vorpommern sowie
- an einigen Hochschulen in Niedersachsen.
Die nächsten Hochschulanträge müssen bis 1. September an den hessischen Hochschulen sowie an Fachhochschulen in Schleswig-Holstein und an der Uni Flensburg gestellt werden. Weitere Fristen laufen am 15./20. September oder dann im Oktober ab. Informieren Sie sich bei uns über die genauen Fristen für Ihre Wunschhochschulen.
Fristen für gerichtliche Eilverfahren: Auch für die Einleitung der gerichtlichen Eilverfahren (unserer „Studienplatzklage“) gibt es nach der Auffassung einiger Verwaltungsgerichte Fristen. Allgemein sollte das gerichtliche Verfahren zu Vorlesungsbeginn bzw. innerhalb der nächsten 14 Tage eingeleitet sein. Aber auch hier gibt es Ausnahmen.
Widerspruchs-/Klagefristen gegen Ablehnungsbescheide: Gegen Ablehnungsbescheide kann binnen eines Monats Widerspruch oder Klage erhoben werden. In der Regel müssen wir gegen Ablehnungsbescheide nicht vorgehen, da diese das "normale" Auswahlverfahren betreffen, wir aber einen außerkapazitären Platz einklagen wollen. Es gibt allerdings einige Ausnahmen, zum Beispiel an einigen Hochschulen in Berlin. Leiten Sie uns daher am besten Ihre Ablehnungsbescheide schnell weiter.
Erfolgsaussichten einer Studienplatzklage in einem Bachelor-studiengang
Die Erfolgsaussichten der Studienplatzklagen in zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengängen sind grundsätzlich sehr gut, da in den gerichtlichen Verfahren meist nur einzelne oder wenige Kläger anzutreffen sind und sich viele Hochschulen in den gerichtlichen Verfahren vergleichsbereit zeigen, das heißt eine Zulassung gegen Klagerücknahme anbieten. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung können wir bei den meisten Hochschulen die Vergleichsbereitschaft und die Erfolgschancen von Studienplatzklagen recht gut einschätzen und Sie hierzu beraten. Kontaktieren Sie uns!
Dauer einer Bachelor-Studienplatzklage
Die Verfahrensdauer bis zu einer gerichtlichen Entscheidung oder bis zu einem Vergleich ist von Gericht zu Gericht sehr unterschiedlich. Einige Verwaltungsgerichte bzw. Hochschulen entscheiden bereits wenige Wochen nach Vorlesungsbeginn, so dass ein fast pünktlicher Studienstart möglich ist. Andererseits gibt es auch Verwaltungsgerichte, die so spät entscheiden, dass ein Studienstart erst zum nächsten oder übernächsten Semester erfolgen kann. Durchschnittlich dauern Verfahren etwa drei Monate.
Kosten
Ihre Fragen zur Studienplatzklage beantworten wir Ihnen gern in einem kostenlosen Telefonat. Für das Starterpaket berechnen wir 300 € (bis 3 außerkapazitäre Anträge). Die Gesamtkosten für Ihre ausgewählten Klagen setzen sich zusammen aus den
- eigenen Anwaltskosten,
- den Gerichtskosten und
- etwaigen Kosten der Hochschule bzw. des Hochschulanwalts.
Je nachdem, welches Verfahren ausgesucht wird, ergeben sich unterschiedlich hohe Kosten.
Gern teilen wir Ihnen auf Anfrage die in Ihrem geplanten Verfahren unserer Erfahrung nach entstehenden Gesamtkosten mit.
Aktuelle Informationen zur Studienplatzklage Lehramt, Soziale Arbeit und andere Bachelorstudiengänge
Fr / 18.10.24