Studieren in Deutschland – mit einer Studienplatzklage zum Wunschstudium

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mit Dr. Kiebs & Frankenstein

Studienplatzklage Zahnmedizin

Ablauf der Studienplatzklage Zahnmedizin 2024

  1. Sie informieren sich bei uns über die Studienplatzklage Zahnmedizin

    Möchten Sie Zahnmedizin studieren und sehen aufgrund des NC Zahnmedizin geringe Bewerbungschancen? Informieren Sie sich bei uns am besten schon vor Ihrer Bewerbung über eine Studienplatzklage Zahnmedizin in einem kostenlosen Telefonat. Schon wenn Sie über den Einstieg in das erste oder ein höheres Fachsemester des Zahnmedizin-Studiums nachdenken, sollten Sie uns anrufen. Wegen der Dauer der gerichtlichen Verfahren kann in einigen Fällen eher als gedacht mit der Klage begonnen werden. Bei einer Studienplatzklage ins höhere Fachsemester besprechen wir alle Ihre Fragen im Zusammenhang mit der Anrechnung von Studienleistungen aus verwandten Studiengängen oder dem Ausland.

  2. Sie buchen das Starterpaket Zahnmedizin, erhalten unsere Bewerbungshinweise und platzieren Ihre Bewerbungen

    Mit unserem Starterpaket für die Studienplatzklage Zahnmedizin maximieren Sie Ihre Chancen auf einen Studienplatz. Gern können Sie es frühzeitig buchen. Sie erhalten unsere Bewerbungshinweise für Ihre Bewerbung sowie unsere Empfehlung zum Losverfahren Zahnmedizin und reichen Ihre Bewerbungen fristgerecht ein. Wir übermitteln Ihnen die Mandatsunterlagen für das Starterpaket. Sobald Sie uns diese unterzeichnet zurücksenden, werden wir für Sie tätig.

  3. Wir stellen für Sie Anträge außerhalb der Kapazität im Studiengang Zahnmedizin

    Im Studiengang Zahnmedizin stellen wir für Sie die außerkapazitären Hochschulanträge. Bereits am 15.1.2024 (Sommersemester 2024) / 15.7.2024 (Wintersemester 2024/25) laufen die ersten Fristen dafür ab. Zu diesem frühen Zeitpunkt können wir leider noch nicht mit der notwendigen Sicherheit feststellen, an welchen Hochschulen eine Studienplatzklage Zahnmedizin erfolgversprechend sein wird. Daher erhalten alle Hochschulen mit dieser zeitigen Frist einen Antrag außerhalb der Kapazität. So sichern wir Ihnen sämtliche Chancen auf einen Zahnmedizin-Studienplatz. Am 1.3./1.9. oder am 30.3./31.9. laufen die nächsten Fristen ab. Die späten Fristen liegen am 1.4./1.10. oder sogar nach Beginn des Semesters.

    In diesem Zeitraum ermitteln wir die aktuellen Zulassungszahlen und kontrollieren damit die Kapazitätsentwicklung an den Hochschulen im Studiengang Zahnmedizin. An Hand dieser und auf Grund unserer Kenntnisse und langjährigen Erfahrung erstellen wir für Sie unsere Erfolgsprognose.

  4. Sie erhalten unsere Erfolgsprognose, besprechen diese mit uns und packen Ihr Klagepaket

    Wir übersenden Ihnen unsere Erfolgsprognose für die Studienplatzklage Zahnmedizin mit unseren Klageempfehlungen und der Aufstellung des Kostenrisikos für jedes Verfahren. In einem gemeinsamen Telefontermin erstellen wir Ihr Klagepaket Zahnmedizin, indem Sie sich ein oder auch mehrere Klageverfahren aussuchen. Dafür berechnen und besprechen wir auch Ihr indivieuelles Kostenrisiko. Planen Sie diesen Termin im September für das Wintersemester und im März für das Sommersemester ein.

  5. Sie leiten uns Ihre Ablehnungsbescheide weiter und starten Ihr Studienplatz-Klagepaket Zahnmedizin

    Bekommen Sie Ihre Ablehnungsbescheide, beauftragen Sie Ihr bereits zusammengestelltes Klagepaket, indem Sie uns die unterzeichneten Auftragsunterlagen übersenden. Dann leiten wir Ihre gerichtlichen Verfahren ein.

  6. Wir informieren Sie über Ihre gerichtlichen Verfahren und Sie erhalten bestenfalls einen Studienplatz im Studiengang Zahnmedizin

    Wir kämpfen für Ihren Studienplatz! Die Kapazitätsberechnungen der Hochschulen werden von uns genau geprüft, wir nehmen dazu im gerichtlichen Verfahren Stellung und weisen das Gericht auf Fehler hin. Parallel verhandeln wir mit den Hochschulen und diskutieren die rechtlichen Fragen mit den Richtern. Monatlich informieren wir Sie über den Stand Ihrer Verfahren. Erhalten Sie eine Zulassung vom Verwaltungsgericht in der Zahnmedizin, bekommen Sie von uns sofort einen Anruf, da die Einschreibefristen oft sehr kurz sind. Für die Immatrikulation übermitteln wir Ihnen alle Informationen und Unterlagen.

    Konnten Sie im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht keinen Studienplatz in der Zahnmedizin erhalten, kontrollieren wir die Entscheidung des Gerichts. Ermitteln wir weitere Fehler deren Korrektur zu zusätzlichen Studienplätzen führt, aber vom Verwaltungsgericht unterlassen wurde, raten wir Ihnen das Beschwerdeverfahren durchzuführen. Dafür informieren wir Sie über die voraussichtlichen Erfolgsaussichten und Kosten. In diesem Rechtsmittelverfahren prüft das Oberverwaltungsgericht unsere Kritik an der Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Berücksichtigt es das sog. Entdeckerprinzip, bekommen nur die Kläger einen Studienplatz, deren Anwalt den maßgeblichen Fehler gerügt hat. Günstigenfalls erhalten dann nur unsere Mandanten einen Studienplatz.

Wenn Sie mehr über das Einklagen eines Studienplatzes in der Zahnmedizin wissen wollen, erreichen Sie uns unter 0341-978 525 40, können uns eine Rückrufbitte hinterlassen oder eine Nachricht unter kontakt@klag-dich-ein.de übermitteln.

Fristen bei einer Studienplatzklage Zahnmedizin

Am 15.7./15.1. enden die Fristen für die außerkapazitären Hochschulanträge z. B. in Baden-Württemberg. An den Hochschulen in Hessen müssen die Hochschulanträge außerhalb der festgesetzten Kapazität bis 1.9./1.3. und an den Hochschulen in Nordrhein-Westfalen bis 30.9./31.3. eingehen. In anderen Bundesländern z. B. in Berlin ist Fristende am 1.10./1.4. oder sogar noch später. Wir stellen für Sie alle Hochschulanträge im Studiengang Zahnmedizin zur Wahrung Ihrer Chancen bei einer Studienplatzklage Zahnmedizin, sobald Sie unser Starterpaket buchen. Aber auch wenn die soeben genannten Fristen schon abgelaufen sind, ist eine erfolgreiche Studienplatzklage Zahnmedizin nicht ausgeschlossen. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf!

Nach der Rechtsprechung einiger Verwaltungsgerichte muss das gerichtliche Verfahren auch innerhalb bestimmter Fristen eingeleitet sein. Diese enden zum Vorlesungsbeginn oder spätestens 14 Tage danach. Selbst wenn Sie diesen Text erst nach Ablauf dieser Frist für das aktuelle Semester lesen nehmen Sie mit uns Kontakt auf, denn an einigen Hochschulen können gerichtliche Verfahren sogar bis Semesterende eingeleitet werden.

Erfolgsaussichten für einen Studienplatz Zahnmedizin

Für Studienplatzkläger im Studiengang Zahnmedizin erstes oder höheres Fachsemester werden jedes Semester in den gerichtlichen Verfahren weitere Studienplätze vergeben. An wie vielen und welchen Hochschulen sich eine Studienplatzklage Zahnmedizin nach unserer Prüfung lohnt, können Sie unserer Erfolgsprognose entnehmen, die Sie im Rahmen des Starterpakets Zahnmedizin erhalten. Im ersten Fachsemester des Studiengangs Zahnmedizin ist zu einem Wintersemester aktuell eine Studienplatzklage gegen mehr als fünf bis zehn und zu einem Sommersemester gegen mehr an als etwa fünf Hochschulen nicht sinnvoll. In den höheren Fachsemestern des Studiengangs Zahnmedizin ist eine Studienplatzklage an etwa fünf Hochschulen erfolgversprechend. Die aktuelle Entwicklung der Zulassungszahlen im Studiengang Zahnmedizin und der Rechtsprechung zu den Kapazitätsberechnungen der Hochschulen sind die Grundlage für unsere Erfolgsprognose Zahnmedizin in Ihrem Wunschsemester. Diese ist ein Baustein unseres Starterpakets.

Da im Studiengang Zahnmedizin die Anzahl der Kläger relativ gering ist, sind die prozentualen Zulassungschancen teilweise recht gut. Sie schwanken genau wie Klägerzahlen von Semester zu Semester und von Hochschule zu Hochschule stark. Auch in der Zahnmedizin erstes Fachsemester gibt es Verfahren, an deren Ende 50 % oder sogar mehr Kläger einen Studienplatz bekommen. In anderen Verfahren sind viele Kläger beteiligt und es werden nur einige Studienplätze vergeben, so dass mit Abschluss des Verfahrens nur 10 % oder weniger Kläger eine Zulassung zugelost bekommen können. Im höheren Fachsemester können die Zulassungschancen wegen der äußerst geringen Klägerzahl ausgesprochen gut sein.

Im Beschwerdeverfahren, der zweiten Instanz, kommt es vor, dass alle verbliebenen Kläger vom Oberverwaltungsgericht eine Zulassung erhalten können. Unser Starterpaket enthalten Sie unsere Erfolgsprognose, die wir mit Ihnen besprechen. Dabei teilen wir Ihnen mit, mit welchen Erfolgsaussichten Sie in den von uns empfohlenen Verfahren rechnen können.

Wenn Sie mehr über die Erfolgsaussichten einer Studienplatzklage Zahnmedizin wissen wollen, rufen Sie uns direkt an unter 0341-978 525 40, hinterlassen Sie uns eine Rückrufbitte oder mailen Sie uns unter kontakt@klag-dich-ein.de. Wir melden uns bei Ihnen und besprechen gern mit Ihnen Ihre Fragen!

Dauer der Studienplatzklage Zahnmedizin

Für die Studienplatzklage Zahnmedizin starten Sie die optimale Vorbereitung mit unserem Starterpaket Zahnmedizin erstes oder höheres Fachsemester etwa vier Monate vor Semesterbeginn, bevorzugt noch vor Ihrer Bewerbung bei Hochschulstart oder den Hochschulen im höheren Semester. Nachdem wir mit unserem Starterpaket alle Ihre Chancen gewahrt und Ihr Klagepaket geschnürt haben, werden ab September in einem Wintersemester und ab März in einem Sommersemeser die von Ihnen gewählten gerichtlichen Verfahren eingeleitet. Im Lauf der ersten Semesterwochen ergehen nur vereinzelte verwaltungsgerichtliche Entscheidungen für den Studiengang Zahnmedizin. In diesen Verfahren kann ein Studienstart im laufenden Semester noch möglich sein. Die große Mehrheit der gerichtlichen Verfahren dauert aber etwa drei bis sechs Monate bis zur Entscheidung des Gerichts und zur Verteilung der Studienplätze. Üblicherweise können Sie einen Studienstart zum nachfolgenden Semester einplanen.

Noch einmal drei bis sechs Monate müssen Sie für die Durchführung eines Beschwerdeverfahrens in der Zahnmedizin veranschlagen. Stellt das Oberverwaltungsgericht mit seiner Entscheidung Studienplätze fest, werden etwa sechs bis 12 Monate seit dem Start des Verfahrens beim Verwaltungsgerichts vergangen sein. Weil in diesem zweiten Verfahren die Chancen auf eine Zulassung wegen der geringeren Klägerzahl größer sind als beim Verwaltungsgericht, rentiert sich trotz der langen Verfahrensdauer das Beschwerdeverfahren.

Wenn Sie mehr über die Dauer einer Studienplatzklage Zahnmedizin wissen wollen, rufen Sie uns direkt an unter 0341-978 525 40, hinterlassen Sie uns eine Rückrufbitte oder mailen Sie uns unter kontakt@klag-dich-ein.de. Wir melden uns bei Ihnen und besprechen Ihre Möglichkeiten!

Kosten für eine Studienplatzklage Zahnmedizin

In einem kostenlosen Telefonat gehen wir gern auf Ihre Fragen zur Studienplatzklage im ersten oder höheren Fachsemester des Studiengangs Zahnmedizin ein. Unser Starterpaket erstes Fachsemester für ein Sommersemester buchen Sie für 300 € und für ein Wintersemester für 500 €. Das Starterpaket für das höhere Fachsemester kostet 500 €. Je nach den von Ihnen ausgewählten Hochschulen setzt sich das Kostenrisiko für Ihr individuelles Klagepaket Zahnmedizin unterschiedlich zusammen. Für die Kosten des Klageverfahrens finden Sie detaillierte Erläuterungen auf unserer Kostenseite.