Studieren in Deutschland – mit einer Studienplatzklage zum Wunschstudium

Klag’ Dich in Dein Studium ein
mit Dr. Kiebs & Frankenstein

Studienplatzklage Tiermedizin

Ablauf der Studienplatzklage Tiermedizin 2024

  1. Wir informieren Sie über die Studienplatzklage Tiermedizin

    In einem kostenlosen Telefonat mit uns erhalten Sie alle Informationen zur Studienplatzklage. Rufen Sie uns gern an, sobald Sie über den Einstieg in das erste oder ein höheres Fachsemester des Tiermedizin-Studiums nachdenken. Da die gerichtlichen Verfahren einige Zeit in Anspruch nehmen, muss der Start der Studienplatzklage gut geplant sein. Bei einer Studienplatzklage ins höhere Fachsemester Tiermedizin klären wir alle Ihre Fragen zur Anrechnung von Studienleistungen aus verwandten Studiengängen oder dem Ausland.

  2. Sie bewerben sich für Tiermedizin im Auswahlverfahren bei Hochschulstart

    Bewerben Sie sich über Hochschulstart im 1. Fachsemester für Ihr Wunschstudium der Tiermedizin. Die NC-Werte Tiermedizin der letzten Wintersemester geben Aufschluss über Bewerbungschancen. Der Studiengang Tiermedizin bzw. Veterinärmedizin wird zum Wintersemester angeboten an

    • der Freien Univeristät (FU) Berlin,
    • der Tiermedizinischen Hochschule Hannover,
    • der Universität Leipzig,
    • der LMU München und
    • der Universität Gießen.

    Wenn Sie bereits anrechenbare Leistungen aus einem Tiermedizinstudium im Ausland oder aus einem fachverwandten Studiengang wie z.B. Agrarwissenschaft haben, bewerben Sie sich direkt bei den einzelnen Hochschulen im höheren Fachsemester. Gleichzeitig mit der Bewerbung sollten Sie bei jeder Hochschule die Anrechnung zu beantragen. Den Anrechnungsbescheid benötigen wir bei der späteren Studienplatzklage Tiermedizin.

  3. Sie buchen unser Starterpaket Tiermedizin und wir stellen außerkapazitäre Anträge für Sie

    Buchen Sie unser Starterpaket Tiermedizin bei uns und wahren Sie damit Ihre Chancen, eine Studienplatzklage Tiermedizin durchzuführen. Sie erhalten unsere Mandatsunterlagen für das Starterpaket Tiermedizin und wenn Sie uns diese unterzeichnet zusenden, werden wir für Sie tätig:

    Wir beantragen für Sie die Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazität an den Hochschulen. Hierfür sind je nach Bundesland unterschiedliche Fristen zu beachten. Die erste Frist läuft am 1. September ab (Uni Gießen). Die späteren Fristen liegen am 1./15. Oktober, so dass auch noch Chancen auf einen Studienplatz bestehen, wenn Sie sich erst mit Ihrem Ablehnungsbescheid bei uns melden.

    Eine Studienplatzklage Tiermedizin höheres Fachsemester in einem geraden Fachsemester (2./4./6. ...) ist nur zum Sommersemester möglich. Hier liegen die Fristen am 1. März und am 1./15. April.

  4. Wir übersenden Ihnen unsere Erfolgsprognose für den Studiengang Tiermedizin und stellen gemeinsam Ihr Klagepaket zusammen

    Erfahrungsgemäß bis Mitte September ermitteln wir die aktuellen Zulassungszahlen und die beobachten die Entwicklung der Kapazität im Studiengang Tiermedizin. Unsere Erfolgsprognose wird an Hand dieser aktuellen Daten und auf Grund unserer Kenntnisse und langjährigen Erfahrung erstellt. Sobald unsere Erfolgsprognose für die Tiermedizin vollständig ist, erhalten Sie diese mit der Kostenrisiko-Übersicht für jedes Verfahren. In einem gemeinsamen Telefonat packen wir Ihr Klagepaket Tiermedizin, indem Sie sich ein oder auch mehrere Klageverfahren entscheiden. Wir berechnen das Kostenrisiko für Ihr Klagepaket. Planen Sie diesen Termin ab September ein.

  5. Sie leiten uns die Ablehnungsbescheide weiter und wir starten Ihre Studienplatzklage Tiermedizin

    Spätestens wenn Sie Ihre Ablehnungsbescheide bekommen, können Sie Ihr bereits zusammengestelltes Klagepaket beauftragen. Dazu senden Sie uns die von Ihnen unterzeichneten Auftragsunterlagen zu. Wir leiten Ihre gerichtlichen Verfahren ein.

  6. Sie werden über Ihre gerichtlichen Verfahren informiert und erhalten bestenfalls einen Studienplatz im Studiengang Tiermedizin

    Wir kämpfen für Ihren Studienplatz! Wir prüfen die Kapazitätsberechnungen der Hochschulen und weisen im gerichtlichen Verfahren auf Fehler hin. Gleichzeitig verhandeln wir mit den Hochschulen über Einigungsmöglichkeiten. Regelmäßig unterrichten wir Sie über den Stand Ihrer Verfahren. Sofern Ihnen das Verwaltungsgericht in Ihrem Wunschstudiengang Tiermedizin einen Studienplatz zuweist oder wir uns mit einer Hochschule auf eine Zulassung verständigen konnten, rufen wir Sie sofort an, denn die Fristen zur Immatrikulation sind oft sehr kurz. Für die Einschreibung bekommen Sie von uns alle Informationen und Unterlagen.

    Haben Sie im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht keinen Studienplatz für die Tiermedizin erhalten, überprüfen wir die Entscheidung des Gerichts. Hat es Fehler in der Kapazitätsberechnung übersehen, deren Korrektur zu zusätzlichen Studienplätzen führt, empfehlen wir Ihnen das Beschwerdeverfahren und beraten Sie über die voraussichtlichen Erfolgsaussichten und Kosten. In Beschwerdeverfahren prüft das Oberverwaltungsgericht unsere Kritik an der Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Möglicherweise erhalten nur unsere Mandanten einen Studienplatz, wenn das Oberverwaltungsgericht auf Grund des sog. Entdeckerprinzips entscheidet und die Studienplätze nur den Mandanten desjenigen Anwaltes zuweist, der den Fehler vorgetragen hat.

Fristen für die Studienplatzklage Tiermedizin

Für eine Studienplatzklage Tiermedizin, erstes Fachsemester endet die erste Frist für die außerkapazitären Hochschulanträge in Hessen (Uni Gießen) am 1. September. An den anderen Hochschulen kann der Antrag noch später eingehen (1./15. Oktober). Für Studienplatzklagen Tiermedizin in höhere gerade Fachsemester, die nur zum Sommersemester möglich sind, beachten Sie bitte die Fristen am 1. März und 1./15. April.

Wir stellen für Sie die Hochschulanträge zur Wahrung Ihrer Chancen im Rahmen unseres Starterpakets. Aber auch wenn Sie sich erst nach Zugang des Ablehnungsbescheides bei uns melden, ist eine erfolgreiche Studienplatzklage Tiermedizin noch möglich. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf!

Erfolgsaussichten für die Studienplatzklage Tiermedizin

Für Studienplatzkläger im ersten Fachsemester des Studiengangs Tiermedizin werden in den gerichtlichen Verfahren nur wenige weitere Studienplätze vergeben. Das ist darauf zurück zu führen, dass in diesem Studiengang nur wenige gerichtliche Verfahren durchgeführt werden. Daher können die prozentualen Zulassungschancen recht gut sein. Im höheren Fachsemester sind die Erfolgsaussichten wegen der noch geringeren Antragstellerzahl als im ersten Fachsemester meist besser. In der zweiten Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht kommt es vor, dass alle verbliebenen Kläger eine Zulassung erhalten können. An welchen Hochschulen sich eine Studienplatzklage Tiermedizin nach unserer Prüfung aktuell lohnt, können Sie unserer Erfolgsprognose entnehmen, die Sie im Rahmen unseres Starterpaket erhalten. 

Dauer der Studienplatzklage Tiermedizin

Da die Vorbereitung der Studienplatzklage Tiermedizin einige Zeit in Anspruch nimmt, beauftragen Sie bitte rechtzeitig vor der ersten Frist unser Starterpaket. Die gerichtlichen Verfahren im Studiengang Tiermedizin werden im nächsten Schritt ab September eingeleitet. Die Verfahrensdauer beträgt etwa drei bis sechs Monate bis zur Entscheidung des Gerichts und zur Verteilung der Studienplätze. Im Falle eines Beschwerdeverfahrens beim Oberverwaltungsgericht sind nochmals drei bis sechs Monate einzuplanen. Stellt das Gericht Studienplätze fest, werden also etwa sechs bis 12 Monate seit dem Start des Verfahrens beim Verwaltungsgerichts vergangen sein und ein Studienstart könnte zum nächsten Wintersemester erfolgen. Trotz der langen Verfahrensdauer lohnen sich Beschwerdeverfahren aber oft, weil in diesen Verfahren weniger Kläger anzutreffen sind und damit höhere Zulassungschancen bestehen.

Kosten der Studienplatzklage Tiermedizin

In einem kostenlosen Telefonat klären wir gern Ihre Fragen zur Studienplatzklage Tiermedizin im ersten oder höheren Fachsemester. Für unser Starterpaket berechnen wir pauschal 300 EUR. Je nachdem, welche Hochschulen Sie auswählen, setzt sich das Kostenrisiko für Ihr individuelles Klagepaket zusammen. Eine Kostenrisikoübersicht erhalten Sie mit unserer Erfolgsprognose. Durchschnittlich beträgt das Kostenrisiko etwa 1.500 EUR für ein einzelnes Verfahren. Im sich anschließenden Gespräch berechnen wir Ihr individuelles Kostenrisiko genau. Für die Kosten des Klageverfahrens finden Sie detaillierte Erläuterungen auf unserer Kostenseite.