Studieren in Deutschland – mit einer Studienplatzklage zum Wunschstudium

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mit Dr. Kiebs & Frankenstein

Studienplatzklage Psychologie Master

Nach dem Bachelorstudium der Psychologie können sich Absolventen für ein Masterstudium bewerben. Je nachdem, welche berufliche Laufbahn angestrebt wird, stehen im Masterstudium verschiedene Wahlbereiche bzw. sogar verschiedene Masterstudiengänge zur Auswahl, zum Beispiel Psychologie mit den Schwerpunkten

  • Klinische Psychologie und Psychotherapie,
  • Arbeits- Organisations- und Wirtschaftspsychologie,
  • Arbeit und Bildung,
  • Gehirn und Verhalten usw.

Seit der Reform der Psychotherapeutenausbildung 2020 gibt es einige Neuerungen: Angehende Psychotherapeuten, die in den reformierten Bachelor- und Masterstudiengängen der Psychologie studieren, erhalten bereits mit dem Studienabschluss ihre Approbation. Momentan richten die Universitäten deshalb neue Masterstudiengänge ein bzw. gestalten diese approbationskonform um.

Trotz vielfältiger Studienmöglichkeiten wird im Bewerbungsverfahren erfahrungsgemäß nicht jeder Bachelorabsolvent einen Studienplatz im Master Psychologie erhalten, denn die Universitäten haben für diese Studiengänge Zulassungszahlen festgesetzt und/oder strenge Eignungskriterien bzw. Zugangsvoraussetzungen festgelegt. Mit einer Studienplatzklage bestehen jedoch gute Chancen, einen zusätzlichen Studienplatz für Psychologie Master zu erlangen. Nehmen Sie gern frühzeitig Kontakt mit uns auf, um den Ablauf und Ihre Chancen zu besprechen.

Ablauf der Studienplatzklage Psychologie Master 2024

  1. Kontakt mit uns aufnehmen, Fragen zur Studienplatzklage klären

    Informieren Sie sich bei uns über das Einklagen eines Studienplatzes am besten frühzeitig, sobald Sie sich mit Ihren Bewerbungen für das Masterstudium beschäftigen und angesichts der Auswahlgrenzen eine Ablehnung befürchten. Ein telefonisches Erstgespräch zum Ablauf und zu den Möglichkeiten einer Studienplatzklage ist bei uns kostenfrei möglich. Wenn es um ein Eignungsfeststellungsverfahren oder eine Ablehnung wegen fehlender Zugangsvoraussetzungen geht (z.B. wenn Module nicht anerkannt wurden oder geforderte Credits fehlen), bieten wir Ihnen eine Erstberatung (190,00 EUR inkl. MwSt.) an.

  2. Bewerbung bei den Universitäten abgeben

    Bitte bewerben Sie sich fristgerecht an sämtlichen Universitäten, die für Sie in Frage kommen.

  3. Starterpaket bei uns buchen und außerkapazitäre Anträge stellen lassen

    Buchen Sie möglichst zeitig unser Starterpaket. Wir werden Ihnen sodann Mandatsunterlagen sowie eine Auswahlliste mit allen Universitäten und Masterstudiengängen der Psychologie zusenden. Auf dieser Liste können Sie eine Vorauswahl der für Sie relevanten Studienangebote treffen. Wir stellen dann für Sie an diesen Hochschulen Anträge auf außerkapazitäre Zulassung. Für diese Anträge gelten in den Bundesländern unterschiedliche Fristen. Die erste Frist läuft bereits am 15. Juli 2024 für das Wintersemester 2024/25 ab und gilt für Universitäten in

    • Baden-Württemberg,
    • Sachsen-Anhalt,
    • Thüringen und
    • Mecklenburg-Vorpommern.

    Weitere zeitige Fristen laufen am 31. Juli (HU Berlin), 1. September (Hessen) und 15. September ab. In Rheinland-Pfalz sollten die Anträge wegen der dortigen Rechtsprechung möglichst früh gestellt werden. Weitere Antragsfristen folgen dann im Oktober.

    Bitte warten Sie nicht erst das Ergebnis ihrer Bewerbungen ab. Denn dann ist es für die außerkapazitären Anträge in vielen Bundesländern schon zu spät.

    Parallel dazu recherchieren wir die aktuellen Zulassungszahlen und damit die Kapazitätsentwicklung an den Hochschulen. Wir erstellen auf Grund unserer Kenntnisse und langjährigen Erfahrung unsere Erfolgsprognose. So geht es weiter:

  4. Erfolgsprognose von uns erhalten und mit uns absprechen, Klagepaket packen

    Bestandteil unseres Starterpakets ist unsere aktuelle Erfolgsprognose, die wir voraussichtlich Ende August fertigstellen und Ihnen zusenden. Die Erfolgsprognose enthält unsere Klageempfehlungen sowie eine Auflistung der jeweiligen voraussichtlichen Kosten für die einzelnen Verfahren. In einem gemeinsamen Telefonat besprechen wir Ihre Wünsche und Erfolgschancen und stellen gemeinsam Ihr Klagepaket zusammen. Für die von ihnen ausgewählten Klageverfahren berechnen wir das Kostenrisiko, damit Sie wissen, was finanziell auf Sie zukommen kann.

  5. Ablehnungsbescheide übermitteln und Klagepaket buchen

    Spätestens wenn Sie die Ablehnungsbescheide von den Hochschulen erhalten, buchen Sie Ihr Klagepaket und übersenden uns die Auftragsunterlagen. Bei den Ablehnungsbescheiden ist zu unterscheiden: Haben Sie eine Ablehnung im Auswahlverfahren erhalten, aber ansonsten alle grundsätzlichen Zugangsvoraussetzungen für das Masterstudium erfüllt? Dann können wir starten und Ihr gerichtliches Verfahren mit dem Ziel eines zusätzlichen Studienplatzes für Sie einleiten. Oder erfolgte die Ablehnung aufgrund mangelnder Eignung oder wegen fehlender Zugangsvoraussetzungen? Dann können wir lediglich prüfen, ob sich im Einzelfall Anhaltspunkte für eine erfolgreiche Klage gegen die Ablehnung ergeben.

  6. Unsere Informationen über Ihre gerichtlichen Verfahren und bestenfalls einen Studienplatz erhalten

    In den laufenden Klageverfahren prüfen wir die Kapazitätsberechnungsunterlagen der Hochschulen, fertigen gerichtliche Stellungnahmen und verhandeln mit Hochschulen, ob es Vergleichsmöglichkeiten gibt. Wir unterrichten Sie monatlich über den Fortgang Ihrer Verfahren. Die Dauer der Verfahren ist unterschiedlich. Manche Gerichte entscheiden bereits nach wenigen Wochen, bei anderen Gerichten vergehen mehrere Monate. Sobald Sie eine Zulassung erhalten, rufen wir Sie sofort an und übermitteln Ihnen alle notwendigen Informationen. Die Einschreibefristen sind regelmäßig sehr kurz!

    Wenn es beim Verwaltungsgericht mit dem Studienplatz nicht geklappt hat, prüfen wir die gerichtliche Entscheidung und teilen Ihnen die voraussichtlichen Erfolgsaussichten und Kosten eines Beschwerdeverfahrens mit. In diesem Verfahren der zweiten Instanz oder Rechtsmittelverfahren überprüft das Oberverwaltungsgericht unsere Einwendungen gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts und vergibt bestenfalls die sich daraus ergebenden Studienplätze an unsere Mandanten.

Fristen bei einer Studienplatzklage Psychologie Master

Bewerbungsfristen: Für Ihre reguläre Bewerbung an den Hochschulen beachten Sie bitte die dort angegebenen Fristen und Termine.

Außerkapazitäre Antragsfristen: Die Fristen für die außerkapazitären Hochschulanträge zum Wintersemester enden am 15. Juli in

  • Baden-Württemberg,
  • Sachsen-Anhalt,
  • Thüringen und
  • Mecklenburg-Vorpommern.

Die nächsten Hochschulanträge müssen bis 31. Juli an der HU Berlin, am 1. September an den hessischen Universitäten und bis 15. September an den Universitäten

  • Potsdam,
  • Bremen,
  • Göttingen und
  • Saarland

gestellt werden. Weitere Fristen laufen am 1. Oktober oder noch später ab.

Fristen für gerichtliche Eilverfahren: Auch für die Einleitung der gerichtlichen Eilverfahren (unserer „Studienplatzklage“) gibt es nach der Auffassung einiger Verwaltungsgerichte Fristen. Allgemein sollte das gerichtliche Verfahren zu Vorlesungsbeginn bzw. innerhalb der nächsten 14 Tage eingeleitet sein. Aber auch hier gibt es Ausnahmen.

Widerspruchs-/Klagefristen gegen Ablehnungsbescheide: Gegen Ablehnungsbescheide kann binnen eines Monats Widerspruch oder Klage erhoben werden. Ergeht ein Ablehnungsbescheid auf unseren außerkapazitären Antrag, müssen wir fristgerecht tätig werden. Betreffen die Ablehnungsbescheide das normale Auswahlverfahren, müssen wir in der Regel keine Klage erheben. Über die Ausnahmen hiervon informieren wir Sie in unseren Mandatsunterlagen.

Erfolgsaussichten einer Studienplatzklage Master Psychologie

Die Erfolgsaussichten einer Studienplatzklage Psychologie Master sind abhängig von der Anzahl zusätzlicher Studienplätze, die in den gerichtlichen Verfahren ermittelt werden können, und der Anzahl der Studienplatzkläger. Beides lässt sich ungefähr prognostizieren, aber nicht sicher vorhersagen. Im Studiengang Psychologie Master ist die Zahl der Studienplatzkläger in der Regel überschaubar und die Erfolgsaussichten bundesweit betrachtet sehr gut. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung können wir Ihnen sagen, welche Universitäten eher vergleichsbereit sind und wo wir mit zusätzlichen Studienplätzen rechnen. Eine Garantie auf einen Studienplatz gibt es leider nicht. Die aktuellen Erfolgschancen ermitteln wir bei Dr. Kiebs & Frankenstein auf Grund der neuesten Entwicklungen der Zulassungszahlen und der Rechtsprechung sowie unserer Erfahrungen. Diese aktuelle Erfolgsprognose übermitteln wir unseren Mandanten als Bestandteil unseres Starterpaketes.

Dauer der Studienplatzklage Psychologie Master

Die gerichtlichen Verfahren für die Studienplatzklage Psychologie Master werden zu Beginn des Semesters eingeleitet. Die Verfahrensdauer bis zu einer gerichtlichen Entscheidung oder bis zu einem Vergleich ist von Gericht zu Gericht sehr unterschiedlich. Einige Verwaltungsgerichte entscheiden bereits wenige Wochen nach Vorlesungsbeginn, so dass ein fast pünktlicher Studienstart möglich ist. Manchmal können wir uns auch mit Universitäten recht bald auf zusätzliche Plätze einigen. Andererseits gibt es auch Verwaltungsgerichte, die so spät entscheiden, dass ein Studienstart erst zum nächsten Wintersemester erfolgen kann. Lang andauernde Verfahren haben aber den Vorteil, dass dann meist nur noch wenige Antragsteller verbleiben und dadurch die Chance auf einen Studienplatz steigt. Durchschnittlich dauern Verfahren etwa drei Monate.

Kosten der Studienplatzklage Psychologie Master

Ihre Fragen zur Studienplatzklage Psychologie Master beantworten wir Ihnen gern in einem kostenlosen Telefonat. Wenn Sie in einem Eignungsfeststellungsverfahren eine Ablehnung erhalten haben oder die Zugangsvoraussetzungen nicht erfüllen, können wir Ihnen eine Erstberatung für 190 € (inkl. MwSt.) anbieten. Für das Starterpaket zum Wintersemester berechnen wir 500 € (bzw. bei nur 3 außerkapazitären Anträgen 300 €). Die Gesamtkosten für Ihre ausgewählten Klagen setzen sich zusammen aus den eigenen Anwaltskosten, den Gerichtskosten und etwaigen Kosten der Hochschule bzw. des Hochschulanwalts. Je nachdem, welche Verfahren ausgesucht werden, ergeben sich unterschiedlich hohe Kosten. Bevor Sie Ihr Klagepaket buchen, teilen wir Ihnen selbstverständlich das Kostenrisiko für die einzelnen Verfahren mit.