Studieren in Deutschland – mit einer Studienplatzklage zum Wunschstudium

Klag’ Dich in Dein Studium ein
mit Dr. Kiebs & Frankenstein

Studienplatzklage Pharmazie

Ablauf der Studienplatzklage Pharmazie 2024

  1. Informationen zur Studienplatzklage Pharmazie einholen

    Möglichst frühzeitig, noch vor der Bewerbung für die Pharmazie, können Sie Informationen zur Studienplatzklage von uns in einem kostenlosen Telefonat erhalten. Schon wenn Sie über den Einstieg in das erste oder ein höheres Fachsemester des Pharmazie-Studiums nachdenken, sollten Sie uns anrufen. Wegen der Dauer der gerichtlichen Verfahren kann in einigen Fällen eher als gedacht mit der Klage begonnen werden. Bei einer Studienplatzklage Pharmazie ins höhere Fachsemester besprechen wir alle Ihre Fragen im Zusammenhang mit der Anrechnung von Studienleistungen aus verwandten Studiengängen oder dem Ausland.

  2. Starterpaket Pharmazie buchen, unsere Bewerbungshinweise erhalten und Bewerbungen platzieren

    Mit unserem Starterpaket im Studiengang Pharmazie maximieren Sie Ihre Chancen für Ihre Zulassung! Gern können Sie es frühzeitig buchen. Sie erhalten unsere Hinweise für Ihre Bewerbung und reichen Ihre Bewerbungen fristgerecht ein. Wir übermitteln Ihnen die Mandatsunterlagen für das Starterpaket. Sobald diese bei uns von Ihnen unterzeichnet eingehen, werden wir für Sie tätig.

  3. Anträge außerhalb der Kapazität im Studiengang Pharmazie stellen lassen und Klagepaket packen

    Im Studiengang Pharmazie stellen wir für Sie an den von Ihnen gewünschten Hochschulen Anträge auf außerkapazitäre Zulassung. Bereits am 15.7./15.1. laufen die ersten Fristen dafür ab. Wir besprechen mit Ihnen, ob sich an Ihren Wunschhochschulen Zulassungschancen ergeben oder empfehlen Ihnen Hochschulen mit guten Zulassungschancen. Am 1.9./1.3. oder am 30.9./31.3. laufen die nächsten Fristen ab. Die späten Fristen liegen am 1.10./1.4. oder sogar nach Beginn des Semesters.

    In einem gemeinsamen Telefontermin erstellen wir Ihr Klagepaket Pharmazie, indem Sie sich für Studienplatzklagen gegen eine oder auch mehrere Hochschulen entscheiden. Das Kostenrisiko für Ihr Klagepaket wird ebenfalls berechnet. Planen Sie diesen Termin für ein Wintersemester im September, fürs Sommersemester im März ein.

  4. Ablehnungsbescheide abwarten und Klagepaket Pharmazie starten

    Bekommen Sie Ihre Ablehnungsbescheide, beauftragen Sie Ihr bereits zusammengestelltes Klagepaket indem Sie uns die von Ihnen unterzeichneten Auftragsunterlagen übersenden. Ihre gerichtlichen Verfahren werden von uns eingeleitet.

  5. Infos zu den gerichtlichen Verfahren und bestenfalls einen Studienplatz im Studiengang Pharmazie erhalten

    Wir kämpfen für Ihren Studienplatz. Die Kapazitätsberechnungen der Hochschulen werden von uns kontrolliert, wir nehmen dazu im gerichtlichen Verfahren Stellung und weisen das Gericht auf Fehler hin. Parallel verhandeln wir mit den Hochschulen und diskutieren die rechtlichen Fragen mit den Richtern. Monatlich informieren wir Sie über den Stand Ihrer Verfahren. Erhalten Sie eine Zulassung vom Verwaltungsgericht in der Pharmzie, rufen wir Sie sofort an, da die Einschreibefristen oft sehr kurz sind. Für die Immatrikulation übermitteln wir Ihnen alle Informationen und Unterlagen.

    Konnten Sie im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht keinen Studienplatz in der Pharmazie erhalten, kontrollieren wir die Entscheidung des Gerichts. Ermitteln wir weitere Fehler die das Verwaltungsgericht unkorrigiert gelassen hat, raten wir Ihnen das Beschwerdeverfahrens durchzuführen. Dafür informieren wir Sie über die voraussichtlichen Erfolgsaussichten und Kosten. Dieses Rechtsmittelverfahren dient dem Oberverwaltungsgericht zu Prüfung unserer Kritik an der Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Berücksichtigt es das sog. Entdeckerprinzip, bekommen nur die Kläger einen Studienplatz, deren Anwalt den maßgeblichen Fehler gerügt hat. Günstigenfalls erhalten dann nur unsere Mandanten einen Studienplatz.

Fristen für die Studienplatzklage Pharamzie

Am 15.7./15.1. enden die Fristen für die außerkapazitären Hochschulanträge z. B. in Baden-Württemberg. An den Hochschulen in Hessen müssen die Hochschulanträge außerhalb der festgesetzten Kapazität bis 1.9./1.3. und an den Hochschulen in Nordrhein-Westfalen bis 30.9./31.3. eingehen. In anderen Bundesländern z. B. in Berlin ist Fristende am 1.10./1.4. oder sogar noch später. Aber auch wenn die soeben genannten Fristen schon abgelaufen sind, ist eine erfolgreiche Studienplatzklage Pharmazie nicht ausgeschlossen. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf!

Nach der Rechtsprechung einiger Verwaltungsgerichte muss das gerichtliche Verfahren auch innerhalb bestimmter Fristen eingeleitet sein. Diese enden zum Vorlesungsbeginn oder spätestens 14 Tage danach. Selbst nach Ablauf dieser Frist für das aktuelle Semester können Sie mit uns Kontakt aufnehmen, denn an einigen Hochschulen können gerichtliche Verfahren sogar bis Semesterende eingeleitet werden.

Erfolgsaussichten der Studienplatzklage Pharmazie

Für Studienplatzkläger im Studiengang Pharmazie erstes oder höheres Fachsemester werden jedes Semester in den gerichtlichen Verfahren weitere Studienplätze vergeben. In der Regel sind die Verfahren an einigen Hochschulen auf Grund der geringen Klägerzahl sehr erfolgreich. Wir prüfen für Ihre Wunschhochschulen die Erfolgsaussichten und empfehlen Ihnen Hochschulen, an denen mit einem erfolgreichen Verfahren gerechnet werden kann. In der Regel ist es für eine Zulassung nicht notwendig, mehr als drei Verfahren durchzuführen. Sofern ein Beschwerdeverfahren notwendig werden sollte, informieren wir Sie über die Erfolgsaussichten und das Kostenrisko. Mit diesen Informationen entscheiden Sie, ob das Rechtsmittel eingelegt werden soll.

Dauer der Studienplatzklage Pharmazie

Für die Studienplatzklage im Studiengang Pharmazie starten Sie die optimale Vorbereitung mit unserem Starterpaket Pharmazie erstes oder höheres Fachsemester vor Ablauf der Fristen, gern noch vor Ihrer Bewerbung bei Hochschulstart oder bei den Hochschulen im höheren Semester. Nachdem wir mit unserem Starterpaket alle Ihre Chancen gewahrt und Ihr Klagepaket geschnürt haben, werden ab September in einem Wintersemester und ab März in einem Sommersemeser die von Ihnen gewählten gerichtlichen Verfahren eingeleitet. Im Lauf der ersten Semesterwochen ergehen nur vereinzelte verwaltungsgerichtliche Entscheidungen für den Studiengang Pharmazie. In diesen Verfahren kann ein Studienstart im laufenden Semester noch möglich sein. Die große Mehrheit der gerichtlichen Verfahren dauert aber etwa drei bis sechs Monate bis zur Entscheidung des Gerichts und zur Verteilung der Studienplätze. Üblicherweise können Sie einen Studienstart zum nachfolgenden Semester einplanen.

Noch einmal drei bis sechs Monate müssen Sie für die Durchführung eines Beschwerdeverfahrens in der Pharmazie veranschlagen. Stellt das Oberverwaltungsgericht mit seiner Entscheidung Studienplätze fest, werden etwa sechs bis 12 Monate seit dem Start des Verfahrens beim Verwaltungsgerichts vergangen sein. Weil in diesem zweiten Verfahren die Chancen auf eine Zulassung wegen der geringeren Klägerzahl größer sind als beim Verwaltungsgericht, rentiert sich trotz der langen Verfahrensdauer das Beschwerdeverfahren.

Kosten

In einem kostenlosen Telefonat gehen wir gern auf Ihre Fragen zur Studienplatzklage Pharmazie im ersten oder höheren Fachsemester des Studiengangs Pharmazie ein. Unser Starterpaket Pharmazie buchen Sie für 300 €. Je nach den von Ihnen ausgewählten Hochschulen setzt sich das Kostenrisiko für Ihr individuelles Klagepaket Pharmazie unterschiedlich zusammen. Für die Kosten des Klageverfahrens finden Sie detaillierte Erläuterungen auf unserer Kostenseite.