Studieren in Deutschland – mit einer Studienplatzklage zum Wunschstudium

Klag’ Dich in Dein Studium ein
mit Dr. Kiebs & Frankenstein

Studienplatzklage Masterstudium

Ein Masterstudium schließt sich an ein grundständiges Studium an und führt zu einem weiteren berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (Mastergrad). Masterstudiengänge gibt es in fast allen Fachrichtungen – Lehramt, Architektur, BWL, Management, Soziologie, Politikwissenschaft, European Studies, Economics, Sportmanagement oder Psychologie.

Die Zugangsvoraussetzungen sind unterschiedlich, oft werden

  • ein fachlich einschlägiger Bachelorabschluss,
  • bestimmte Module,
  • Leistungspunkte oder
  • eine Mindestnote

verlangt. Erfahrungsgemäß wird nicht jeder Bachelorabsolvent an seiner Hochschule einen Studienplatz im Master erhalten, denn viele Hochschulen haben für Masterstudiengänge Zulassungszahlen festgesetzt und/oder strenge Eignungskriterien bzw. Zugangsvoraussetzungen festgelegt. Im Falle einer Zulassungsbeschränkung bietet die Studienplatzklage oft eine gute Chance, einen zusätzlichen Masterstudienplatz zu erlangen. Nehmen Sie gern frühzeitig Kontakt mit uns auf, um den Ablauf und Ihre Chancen zu besprechen.

 

Ablauf der Studienplatzklage in Masterstudiengängen 2024

  1. Informieren Sie sich bei uns über Ihre Studienplatzklage Master

    Ein telefonisches Erstgespräch zum Ablauf und zu den Möglichkeiten einer Studienplatzklage ist bei uns kostenfrei. Wenn es um ein Eignungsfeststellungsverfahren oder eine Ablehnung wegen fehlender Zugangsvoraussetzungen geht (z.B. wenn Module nicht anerkannt wurden oder geforderte Credits fehlen), bieten wir Ihnen eine Erstberatung (190,00 € inkl. MwSt.) an.

    Da in einigen Bundesländern zeitige Fristen für die Studienplatzklage eingehalten werden müssen, melden Sie sich bitte so zeitig wie möglich. Dann können wir Ihnen die genauen Fristen für Studienplatzklagen gegen Ihre Wunschhochschulen nennen und das weitere Vorgehen absprechen.

  2. Bewerben Sie sich für Ihren Wunschstudiengang

    Bitte bewerben Sie sich fristgerecht an sämtlichen Hochschulen, die für Sie in Frage kommen.

  3. Buchen Sie unser Starterpaket bei uns und lassen Sie die außerkapazitären Anträge von uns stellen

    Buchen Sie möglichst zeitig unser Starterpaket und erhalten Sie Mandatsunterlagen für die Beauftragung von uns. Auftragsgemäß stellen wir an den von Ihnen ausgewählten Hochschulen Anträge auf außerkapazitäre Zulassung. Für diese Anträge gelten in den Bundesländern unterschiedliche Fristen. Die erste Frist läuft bereits am 15. Januar 2024 für das Sommersemester 2024 bzw. am 15. Juli 2024  für das Wintersemester 2024/25 ab und gilt für Hochschulen in

    • Baden-Württemberg,
    • Sachsen-Anhalt,
    • Thüringen und
    • Mecklenburg-Vorpommern.

    Weitere zeitige Fristen laufen zum Sommersemester am 1. März (z. B. Hessen) und 15. März ab. Zum Wintersemester sind Fristen am 31. Juli (HU Berlin), 1. September (Hessen) und 15. September zu beachten. Weitere Antragsfristen folgen dann im April bzw. Oktober. Bitte warten Sie nicht erst das Ergebnis ihrer Bewerbungen ab. Denn dann ist es für die außerkapazitären Anträge in vielen Bundesländern schon zu spät.

  4. Übermitteln Sie uns Ihre Ablehnungsbescheide und buchen Sie unser Klagepaket

    Spätestens wenn Sie die Ablehnungsbescheide von den Hochschulen erhalten, buchen Sie Ihr Klagepaket und übersenden uns die Auftragsunterlagen. Bei den Ablehnungsbescheiden ist zu unterscheiden: Haben Sie eine Ablehnung im Auswahlverfahren erhalten, aber ansonsten alle grundsätzlichen Zugangsvoraussetzungen für das Masterstudium erfüllt? Dann können wir starten und Ihr gerichtliches Verfahren mit dem Ziel eines zusätzlichen Studienplatzes für Sie einleiten. Oder erfolgte die Ablehnung aufgrund mangelnder Eignung oder wegen fehlender Zugangsvoraussetzungen? Dann können wir prüfen, ob sich im Einzelfall Anhaltspunkte für eine erfolgreiche Klage gegen die Ablehnung ergeben.

    Damit Sie wissen, welche Kosten auf Sie zukommen können, listen wir Ihnen die voraussichtlichen Kosten auf und schicken Ihnen diese Informationen zusammen mit den Mandatsunterlagen zu.

  5. Erhalten Sie unsere Informationen über Ihre gerichtlichen Verfahren und bestenfalls Ihren Studienplatz

    In den laufenden Klageverfahren prüfen wir die Kapazitätsberechnungsunterlagen der Hochschulen, fertigen gerichtliche Stellungnahmen und verhandeln mit Hochschulen, ob es Vergleichsmöglichkeiten gibt. Wir unterrichten Sie monatlich über den Fortgang Ihrer Verfahren. Die Dauer der Verfahren ist unterschiedlich. Manche Gerichte entscheiden bereits nach wenigen Wochen, bei anderen Gerichten vergehen mehrere Monate. Sobald Sie eine Zulassung erhalten, rufen wir Sie sofort an und übermitteln Ihnen alle notwendigen Informationen. Die Einschreibefristen sind regelmäßig sehr kurz!

    Sollte es beim Verwaltungsgericht mit dem Studienplatz nicht geklappt haben, prüfen wir die gerichtliche Entscheidung und teilen Ihnen mit, ob wir Erfolgschancen für ein Beschwerdeverfahren sehen.

Fristen

Bewerbungsfristen: Für Ihre reguläre Bewerbung an den Hochschulen beachten Sie bitte die dort angegebenen Fristen und Termine.

Außerkapazitäre Antragsfristen: Die Fristen für die außerkapazitären Hochschulanträge zum Wintersemester enden am 15. Juli in

  • Baden-Württemberg,
  • Sachsen-Anhalt,
  • Thüringen und
  • Mecklenburg-Vorpommern.

Die nächsten Hochschulanträge müssen bis 31. Juli an der HU Berlin, am 1. September an den hessischen Hochschulen sowie an Fachhochschulen in Schleswig-Holstein und an der Uni Flensburg gestellt werden. Weitere Fristen laufen am 15./20. September oder dann im Oktober ab. Informieren Sie sich bei uns nach den genauen Fristen für Ihre Wunschhochschulen.

Fristen für gerichtliche Eilverfahren: Auch für die Einleitung der gerichtlichen Eilverfahren (unserer „Studienplatzklage“) gibt es nach der Auffassung einiger Verwaltungsgerichte Fristen. Allgemein sollte das gerichtliche Verfahren zu Vorlesungsbeginn bzw. innerhalb der nächsten 14 Tage eingeleitet sein. Aber auch hier gibt es Ausnahmen.

Widerspruchs-/Klagefristen gegen Ablehnungsbescheide: Gegen Ablehnungsbescheide kann binnen eines Monats Widerspruch oder Klage erhoben werden. Ergeht ein Ablehnungsbescheid auf unseren außerkapazitären Antrag, müssen wir fristgerecht tätig werden. Betreffen die Ablehnungsbescheide das normale Auswahlverfahren, müssen wir in der Regel keine Klage erheben. Über die Ausnahmen hiervon informieren wir Sie in unseren Mandatsunterlagen.

Erfolgsaussichten

Die Erfolgsaussichten von Studienplatzklagen in zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen sind grundsätzlich sehr gut, da in den gerichtlichen Verfahren meist nur einzelne oder wenige Kläger anzutreffen sind und sich viele Hochschulen in den gerichtlichen Verfahren vergleichsbereit zeigen, das heißt eine Zulassung gegen Klagerücknahme anbieten. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung können wir bei den meisten Hochschulen die Vergleichsbereitschaft und die Erfolgschancen von Studienplatzklagen recht gut einschätzen und Sie hierzu beraten. Bei Problemen mit der Eignungsfestestellung oder den Zugangsvoraussetzungen sind die Erfolgsaussichten vom Einzelfall abhängig; hier empfiehlt sich eine Erstberatung im Vorfeld.

Dauer

Die gerichtlichen Verfahren werden zu Beginn des Semesters eingeleitet. Die Verfahrensdauer bis zu einer gerichtlichen Entscheidung oder bis zu einem Vergleich ist von Gericht zu Gericht sehr unterschiedlich. Einige Verwaltungsgerichte entscheiden bereits wenige Wochen nach Vorlesungsbeginn, so dass ein fast pünktlicher Studienstart möglich ist. Manchmal können wir uns auch mit Hochschulen recht bald auf zusätzliche Plätze einigen. Andererseits gibt es auch Verwaltungsgerichte, die so spät entscheiden, dass ein Studienstart erst zum nächsten oder übernächsten Semester erfolgen kann. Durchschnittlich dauern Verfahren etwa drei Monate.

Kosten

Ihre Fragen zur Studienplatzklage beantworten wir Ihnen gern in einem kostenlosen Telefonat. Wenn Sie in einem Eignungsfeststellungsverfahren eine Ablehnung erhalten haben oder die Zugangsvoraussetzungen nicht erfüllen, können wir Ihnen eine Erstberatung für 190 € (inkl. MwSt.) anbieten. Für das Starterpaket zum Wintersemester berechnen wir 300 € (bis zu drei außerkapazitäre Anträge). Die Gesamtkosten für Ihre ausgewählten Klagen setzen sich zusammen aus

  • den eigenen Anwaltskosten,
  • den Gerichtskosten und
  • etwaigen Kosten der Hochschule bzw. des Hochschulanwalts.

Je nachdem, welche Verfahren ausgesucht werden, ergeben sich unterschiedlich hohe Kosten. Bevor Sie Ihr Klagepaket buchen, teilen wir Ihnen selbstverständlich das Kostenrisiko für die einzelnen Verfahren mit.