Ärzt:innen in Deutschland – mit einer Studienplatzklage zum Medizinstudium

Klag’ Dich in Dein Studium ein
mit Dr. Kiebs & Frankenstein

Studienplatzklage Medizin (Humanmedizin)

Ablauf der Studienplatzklage Humanmedizin 2024

  1. Kontakt mit uns aufnehmen, Fragen zur Studienplatzklage Medizin klären

    Je eher, desto besser! Informieren Sie sich möglichst früh über den NC Medizin (Numerus Clausus) und Ihre Bewerbungschancen und klären Sie Ihre Fragen zur Studienplatzklage Medizin mit uns in einem kostenlosen Telefonat. Egal, wann Sie das Medizin-Studium starten oder in einem höheren Fachsemester fortsetzen wollen: Melden Sie sich bei uns, sobald Sie darüber nachdenken! Auf Grund der Verfahrensdauer bei den Verwaltungsgerichten (zwei bis sechs Monate) sollte man manchmal eher als gedacht die Klage auf den Weg bringen.

    Das gilt sowohl für Medizin-Studienplatzklagen ins erste als auch ins höhere Fachsemester. Gern können Sie bei einer Studienplatzklage ins höhere Fachsemester auch alle Fragen um die Anrechnung der erbrachten Leistungen aus dem Ausland oder verwandten Studiengängen auf das Studium der Humanmedizin mit uns klären.

  2. Starterpaket Humanmedizin bei uns buchen, Bewerbungshinweise bekommen und Bewerbung abgeben

    Wollen Sie Ihre Chancen auf einen Studienplatz maximieren? Dann buchen Sie unser Starterpaket! Ist Ihre Bewerberfrist, egal ob die für das erste Fachsemester Humanmedizin bei Hochschulstart oder die für ein höheres Fachsemester bei den Hochschulen, noch nicht abgelaufen, erhalten Sie unsere Bewerbungshinweise und unsere Empfehlung zum Losverfahren Humanmedizin. Offene Fragen beantworten wir Ihnen, so dass Sie Ihre Bewerbung fristgerecht abgeben können. Für die höheren Fachsemester besprechen wir alles rund um den Anrechnungsbescheid. Wir übersenden Ihnen die Mandatsunterlagen für das Starterpaket. Wenn diese von Ihnen unterzeichnet bei uns eingehen, legen wir los:

  3. Außerkapazitäre Anträge im Studiengang Medizin stellen lassen

    Wir stellen für Sie die außerkapazitären Hochschulanträge im Studiengang Humanmedizin. Die ersten Fristen dafür laufen in einigen Bundesländern bereits am 15.1.2024 (Sommersemester 2024) bzw. 15.7.2024 (Wintersemester 2024/25) ab. Zu diesem Zeitpunkt können wir Ihnen noch nicht mit der notwendigen Sicherheit sagen, an welchen Hochschulen sich eine Studienplatzklage lohnen wird. Also bekommen alle Hochschulen mit dieser zeitigen Frist einen Antrag. So wahren wir alle Ihre Chancen auf einen Humanmedizin-Studienplatz. Die nächsten Fristen laufen am 1.3./1.9. oder am 31.3./30.9. ab. Spätere liegen am 1.4./1.10. oder nach Beginn des Semesters.

    Parallel dazu recherchieren wir die aktuellen Zulassungszahlen und damit die Kapazitätsentwicklung an den Hochschulen im Studiengang Medizin. Wir erstellen auf Grund unserer Kenntnisse und langjährigen Erfahrung unsere Erfolgsprognose. So geht es weiter:

  4. Erfolgsprognose für den Studiengang Humanmedizin von uns erhalten und mit uns absprechen, Klagepaket packen

    Sobald unsere Erfolgsprognose für die Humanmedizin komplett ist, erhalten Sie diese mit unseren Klageempfehlungen und der Übersicht zum Kostenrisiko. In einem gemeinsamen Telefonat packen wir Ihr Klagepaket, indem Sie sich für eine oder auch mehrere Klageverfahren entscheiden. Für Ihr Klagepaket berechnen wir das Kostenrisiko. Für ein Wintersemester passiert das im September, fürs Sommersemester im März. Bei einer Studienplatzklage im höheren Fachsemester sollte uns dann der Anrechnungsbescheid vorgelegt werden.

  5. Ablehnungsbescheid übermitteln und Klagepaket Humanmedizin buchen

    Spätestens wenn Sie Ihre Ablehnungsbescheid von Hochschulstart oder bei einer Studienplatzklage Medizin ins höhere Fachsemester von den Hochschulen direkt bekommen, buchen Sie Ihr zuvor gepacktes Klagepaket und übersenden uns die von Ihnen unterzeichneten Auftragsunterlagen. Dann leiten wir Ihre gerichtlichen Verfahren ein.

  6. Unsere Informationen über Ihre gerichtlichen Verfahren und bestenfalls einen Studienplatz Humanmedizin erhalten

    Wir kämpfen für Ihren Studienplatz! Kapazitätsberechnungsunterlagen der Hochschulen werden geprüft, Stellungnahmen dazu geschrieben, mit den Hochschulen verhandelt und mit den Richtern gesprochen. Wir unterrichten Sie monatlich über den Fortgang Ihrer Verfahren. Wenn Sie eine Zulassung in der Humanmedizin erhalten, rufen wir Sie sofort an und übermitteln Ihnen alle notwendigen Informationen. Die Einschreibefristen sind regelmäßig sehr kurz!

    Wenn es beim Verwaltungsgericht mit dem Medizin-Studienplatz nicht geklappt hat, prüfen wir die gerichtliche Entscheidung. Stellen wir fest, dass das Verwaltungsgericht Fehler übersehen hat, die zu weiteren Studienplätzen führen, empfehlen wir Ihnen die Durchführung des Beschwerdeverfahrens und teilen Ihnen die voraussichtlichen Erfolgsaussichten und Kosten mit.

    In diesem Verfahren der zweiten Instanz oder Rechtsmittelverfahren überprüft das Oberverwaltungsgericht unsere Einwendungen gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts und vergibt bestenfalls die sich daraus ergebenden Studienplätze nur an unsere Mandanten. Manche Oberverwaltungsgerichte berücksichtigen das sog. Entdeckerprinzip, nach dem nur diejenigen Kläger einen Studienplatz erhalten können, deren Anwalt den zum Studienplatz führenden Fehler „entdeckt“ hat.

Wenn Sie mehr über die Studienplatzklage Medizin wissen wollen, erreichen Sie uns unter 0341-978 525 40 oder kontakt@klag-dich-ein.de.

Fristen bei einer Studienplatzklage Medizin

Vor einer Studienplatzklage Medizin sind zunächst die Fristen für die außerkapazitären Hochschulanträge zu beachten:

  • Am 15.7. (Wintersemester) / 15.1. (Sommersemester) enden diese z. B. in Baden-Württemberg.
  • Die nächsten Hochschulanträge müssen bis 1.9./1.3. an den hessischen Hochschulen oder
  • bis 30.9./31.3. in Nordrhein-Westfalen gestellt werden.
  • Einige Fristen laufen z. B. in Berlin am 1.10./1.4. oder noch später ab.

Wenn Sie uns rechtzeitig mit dem Starterpaket beauftragt haben, können wir alle Anträge fristgerecht für Sie stellen. Nach Buchung des Klagepakets verpassen Sie auch im nächsten Semester keine dieser Fristen, denn Sie erhalten eine rechtzeitige Erinnerung von uns. Aber keine Panik, selbst wenn alle genannten Fristen bereits verstrichen sind, kann es Möglichkeiten für eine erfolgreiche Studienplatzklage geben. Fragen Sie uns!

Auch für die Einleitung der gerichtlichen Verfahren gibt es nach der Auffassung einiger Verwaltungsgerichte Fristen. Allgemein sollte das gerichtliche Verfahren zu Vorlesungsbeginn bzw. innerhalb der nächsten 14 Tage eingeleitet sein. Aber auch hier bestätigen Ausnahmen die Regel. Auch wenn Sie glauben, alle Fristen versäumt zu haben, rufen Sie uns direkt an unter 0341-978 525 40 oder mailen Sie uns unter kontakt@klag-dich-ein.de. Wir melden uns bei Ihnen und besprechen Ihre Möglichkeiten!

Erfolgsaussichten für eine Medizin-Studienplatzklage

Auch im Studiengang Medizin gibt es für Studienplatzkläger im ersten und auch in den höheren Fachsemestern jedes Semester weitere Studienplätze. An wie vielen und an welchen Hochschulen sich eine Studienplatzklage Medizin lohnt, ist jedoch von Semester zu Semester verschieden. Erfahrungsgemäß ist zum Wintersemester derzeit eine Studienplatzklage im ersten, dritten und fünften Fachsemester Humanmedizin gegen fünf bis zehn und zum Sommersemester im ersten, dritten und fünften Fachsemester gegen etwa fünf Hochschulen und im zweiten und vierten Fachsemester gegen maximal 10 Universitäten sinnvoll. Die konkreten Erfolgschancen in Ihrem Wunschsemester ermitteln wir bei Dr. Kiebs & Frankenstein auf Grund der neuesten Entwicklungen der Zulassungszahlen und der Rechtsprechung. Das Ergebnis dieser Prüfung finden Sie in unserer Erfolgsprognose, die Bestandteil unserer Starterpakete ist.

Prozentual gesehen schwanken die Erfolgsaussichten von Semester zu Semester und von Hochschule zu Hochschule stark. Für das erste Fachsemester Humanmedizin gibt es zeitweise Verfahren, an deren Ende 50 % der Kläger eine Zulassung erhalten. An bestimmten Hochschulen konkurrieren sehr viele Kläger um einige Studienplätze und am Ende können nur weniger als 10 % der Kläger in diesem Verfahren eine Zulassung zugelost bekommen. In den höheren Fachsemestern der Vorklinik und auch im klinischen Studienabschnitt sind die Erfolgsaussichten regelmäßig besser als im ersten Fachsemester. Anders sieht es in der zweiten Instanz, dem Beschwerdeverfahren, aus: hier kann es vorkommen, dass die vom Oberverwaltungsgericht gefundenen Studienplätze auch im ersten Fachsemester für alle Kläger ausreichen. Im Rahmen unseres Starterpaketes besprechen wir mit Ihnen, von welchen Erfolgsaussichten Sie in den von uns empfohlenen Studienplatzklage-Verfahren ausgehen können.

Wenn Sie mehr über die Erfolgsaussichten einer Studienplatzklage Medizin wissen wollen, rufen Sie uns direkt an unter 0341-978 525 40, hinterlassen Sie uns eine Rückrufbitte oder mailen Sie uns unter kontakt@klag-dich-ein.de. Wir melden uns bei Ihnen und besprechen gern mit Ihnen Ihre Fragen!

Dauer der Studienplatzklage Medizin

Die Vorbereitung der Studienplatzklage Medizin sollte idealerweise vier Monate vor Beginn des Klagesemesters, am besten noch vor der Bewerbung beginnen. Für die perfekte Vorbereitung buchen Sie rechtzeitig unser Starterpaket.

Zu Beginn des Semesters werden die gerichtlichen Verfahren eingeleitet, die Sie gemeinsam mit uns in Ihr Klagepaket gepackt haben. Einige wenige Verwaltungsgerichte entscheiden noch in den ersten Wochen des Semesters, so dass ein Studienstart dort zeitnah möglich wird. Die Mehrzahl der Gerichte braucht aber etwa drei bis sechs Monate bis zum Abschluss des Verfahrens und zur Verteilung der Studienplätze. Sie sollten daher üblicherweise mit einer Verzögerung des Studienbeginns um ein Semester rechnen. Rückkehrern aus dem Ausland empfehlen wir während der Dauer des Verfahrens das Studium im Ausland fortzusetzen und weitere anrechenbare Leistungen zu erwerben.

Ein Beschwerdeverfahren im Studiengang Medizin dauert etwa nochmal so lange. Findet das Oberverwaltungsgericht dann erst Studienplätze, sind also zwischen sechs und 12 Monate seit Einleitung des Verfahrens verstrichen. Trotz der langen Wartezeit lohnen sich Beschwerdeverfahren, weil die Zahl der Kläger wesentlich geringer und damit die Chancen auf einen Studienplatz besser sind als in der ersten Instanz.

Kosten, wenn Sie mit uns Ihren Studienplatz Medizin einklagen

Ihre Fragen zur Studienplatzklage Medizin beantworten wir Ihnen gern in einem kostenlosen Telefonat. Das Starterpaket erstes Fachsemester können Sie für 300 € (Sommersemester) oder 500 € (Wintersemester) buchen. Im höheren Fachsemester steht Ihnen zu jedem Semester unser Starterpaket für 500 € zur Verfügung. Das Kostenrisiko für Ihr individuelles Klagepaket richtet sich nach Ihrer Auswahl der Hochschulen. Detailierte Erläuterungen zu den Kosten des Klageverfahrens finden Sie unter Kosten des gerichtlichen Verfahrens.