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NC Zahnmedizin: Auswahlgrenzen für den Studiengang Zahnmedizin

Der Studiengang Zahnmedizin ist zulassungsbeschränkt. Damit stehen an jeder Hochschule nur eine bestimmte Anzahl von Studienplätzen zur Verfügung (Numerus Clausus). Er gehört zu den Studiengängen im zentralen Vergabeverfahren von Hochschulstart.de. Vergeben werden die Studienplätze in drei Hauptquoten:

Hier informieren wir Sie über die Auswahlgrenzen / NC-Werte im Studiengang Zahnmedizin in den vergangenen Vergabeverfahren. Informieren Sie sich auch zu den Fristen im Zentralen Vergabeverfahren bei Hochschulstart und zur Studienplatzklage im Studiengang Zahnmedizin.

Abiturbestenquote im Studiengang Zahnmedizin

Nach Abzug der Vorabquoten werden in der Abiturbestenquote 30 % der Studienplätze im ersten Fachsemester des Studiengangs Zahnmedizin vergeben. Die Notengrenze wird häufig als NC Zahnmedizin bezeichnet. Daher kommt das Missverständnis, die Hochschulen würden vor Beginn des Vergabeverfahrens Notengrenzen festlegen. Das ist aber nicht der Fall. Eine Auswahlgrenze von 1,2 sagt aus, dass der/die letzte in dieser Quote ausgewählte Bewerber/in in dieser Quote eine Durchschnittsnote von 1,2 hatte. NC oder Numerus Clausus bedeutet „beschränkte Anzahl“ und beschreibt, dass im Studiengang Zahnmedizin nur eine bestimmte beschränkte Anzahl von Studienplätzen zur Verfügung steht.

Die Auswahl der Bewerber erfolgt in der Abiturbestenquote anhand der Gesamtpunktzahl in der Hochschulzugangsberechtigung (HZB, z. B. Abitur). Ein direkter Vergleich findet dabei nur unter den Bewerbern statt, die ihre HZB im selben Bundesland erworben haben. Erst im zweiten Schritt werden die 16 Landeslisten mit Hilfe einer komplexen Berechnung in eine Bundesliste überführt, die der Vergabe der Studienplätze zu Grunde liegt.

Mit welcher Punktzahl der letzte Bewerber eine Zulassung erhalten hat, zeigen die Auswahlgrenzen der letzten Semester. Ein guter Überblick über die eigenen Zulassungschancen und die Zulassungswahrscheinlichkeit in der Abiturbestenquote gelingt durch den Vergleich mit der eigenen Punktzahl.

Je nach Bundesland, in dem die HZB erworben wurde, unterscheiden sich die Auswahlgrenzen. Wählen Sie deshalb zunächst das Bundesland aus, in dem Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben.

NC Zahnmedizin nach Durchschnittsnote für das Bundesland Baden-Württemberg
Hochschule WS 2023/24SS 2023WS 2022/23SS 2022
Aachen 1,2  1,1  
Charité Berlin 1,0 1,1 1,0 1,1
Bonn 1,2  1,2  
Dresden 1,2  1,2  
Düsseldorf 1,1  1,1  
Erlangen-Nürnberg 1,2 1,2 1,2 1,3
Frankfurt/M. 1,1 1,2 1,1 1,3
Freiburg 1,1 1,2 1,1 1,2
Gießen 1,2 1,2 1,2 1,3
Greifswald 1,2  1,2  
Göttingen 1,1 1,2 1,1 1,2
Halle-Wittenberg 1,2  1,2  
Hamburg 1,1  1,1  
Hannover 1,2  1,2  
Heidelberg 1,1  1,1  
Jena 1,2  1,2  
Kiel 1,2  1,2  
Köln 1,1 1,1 1,1 1,1
Leipzig 1,2  1,2  
Mainz 1,2 1,2 1,1 1,2
Marburg 1,2 1,2 1,2 1,3
München 1,1 1,2 1,1 1,2
Münster 1,1 1,2 1,0 1,2
Regensburg 1,1 1,2 1,0 1,2
Rostock 1,2  1,2  
Saarland 1,2  1,2  
Tübingen 1,1 1,2 1,2 1,2
Ulm 1,2  1,2  
Würzburg 1,2 1,2 1,2 1,3

Die Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ) im Studiengang Zahnmedizin

10 % der Studienplätze in der Zahnmedizin werden in der Zusätzlichen Eignungsquote nach schulnotenunabhängigen Kriterien vergeben. Die Note der HZB spielt hier keine Rolle. Für die Auswahl können die Hochschulen in der ZEQ folgende Kriterien heranziehen:

  • Studierfähigkeitstest (TMS/HAM-Nat),
  • anerkannte Berufsausbildung,
  • anerkannte Berufstätigkeit,
  • anerkannter Dienst,
  • anerkannter Preis.

Welche Kriterien mit welcher Gewichtung entscheidend sind, legt jede Hochschule selbst fest. Insgesamt können jeweils 100 Punkte erreicht werden. Um das eigene TMS-Ergebnis oder die Berufsausbildung in Punkte der jeweiligen Hochschule umzurechnen und mit den ZEQ-Auswahlgrenzen in der Zahnmedizin in den letzten Semestern zu vergleichen nutzt man am besten den Rechner von DentiRanger.

Übrigens spielen Wartesemster künftig keine Rolle mehr. Nur noch an den bayerischen Hochschulen und letztmalig zum WS 2022/23 gab es für Wartesemester zusätzliche Punkte. Es wurden je Wartesemester 2 Punkte, jedoch maximal 30 Punkte vergeben.

Das Auswahlverfahren der Hochschulen im Studiengang Zahnmedizin

Der Großteil der Zahnmedizin-Studienplätze, insgesamt 60 %, werden in der Quote Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) vergeben. Die Auswahl muss auf der Note der HZB und mindestens einem weiteren schulnotenunabhängigen Kriterium beruhen, wobei ein schulnotenunabhängiges Kriterium erheblich zu gewichten ist. Die Hochschulen können neben der Note der HZB folgende Kriterien berücksichtigen:

  • Studierfähigkeitstest,
  • anerkannte Berufsausbildung,
  • anerkannte Berufstätigkeit,
  • anerkannter Dienst,
  • anerkannter Preis.

Jede Hochschule legt die Kriterien und deren Gewichtung selbst fest. Darüber hinaus können Hochschulen  Unterquoten bilden (z. B. AdH-1 und AdH-2), in denen verschiedene Kriterien unterschiedlich stark berücksichtigt werden. Auch im AdH können 100 Punkte erreicht werden. Wie viele Punkte mit dem eigenen TMS-Ergebnis, der anerkannten Berufsausbildung in Kombination mit der HZB-Note zu erreichen sind, berechnet der DentiRanger und vergleicht mit den Auswahlgrenzen der zurückliegenden Semester.

Die Auswahlgrenzen in der Zahnmedizin für das AdH und die ZEQ seit dem Wintersemester 2021/22 finden Sie hier:

NC Zahnmedizin für ZEQ und AdH im undefined
Hochschule ZEQ AdH1 AdH2 AdH3

Beim Vergleich Ihrer erreichbaren Punktzahl mit den Auswahlgrenzen der letzten Semester im Studiengang Zahnmedizin muss immer beachtet werden, dass die Bewerbersituation im nächsten Semester anders sein kann und dass auch die Hochschulen ihre Kriterien und deren Gewichtung im Auswahlverfahren ändern und anpassen können. Die Auswahlgrenzen dienen daher immer nur als Anhaltspunkt. Mit einer Studienplatzklage Zahnmedizin haben sie eine weitere Möglichkeit zum Studium zugelassen zu werden. Sichern Sie sich jetzt Ihre Chancen mit unserem Starterpaket!