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NC Tiermedizin: Auswahlgrenzen für den Studiengang Tiermedizin

Für den Studiengang Tiermedizin besteht eine Zulassungsbeschränkung. An jeder der fünf Hochschulen, die diesen Studiengang anbieten, steht damit nur eine bestimmte Anzahl von Studienplätzen zur Verfügung (Numerus Clausus). Tiermedizin bzw. Veterinärmedizin kann an folgenden Hochschulen studiert werden:

  • FU Berlin,
  • Universität Gießen,
  • Tiermedizinische Hochschule Hannover,
  • Universität Leipzig und
  • Ludwigs-Maximilians-Universität München.

Studienplätze für Studienanfänger in der Tiermedizin werden im zentralen Vergabeverfahren über Hochschulstart in drei Hauptquoten vergeben:

Die Auswahlgrenzen / NC-Werte der vergangenen Semester haben wir Ihnen hier zusammengetragen. Infomieren Sie sich auch zu den Bewerbungsfristen im Vergabeverfahren bei Hochschulstart und zur Studienplatzklage im Studiengang Tiermedizin.

Die Abiturbestenquote (ABQ) im Studiengang Tiermedizin

Nach Abzug der der sog. Vorabquoten werden für Studienanfänger in der Tiermedizin 30 % der Studienplätze in der Abiturbestenquote vergeben. Die Auswahlgrenze in dieser Quote wird oft auch als NC im Studiengang Tiermedizin bezeichnet. Das führt oft zu dem Missverständnis, die Auswahlgrenzen würden von den Hochschulen vor der Studienplatzvergabe festgelegt, was aber nicht der Fall ist. Eine Auswahlgrenze von 1,4 sagt nur, dass der/die letzte zugelassene Bewerber/in in dieser Quote diese Durchschnittsnote hatte. NC, also „Numerus Clausus“ bedeutet beschränkte Anzahl und weist darauf hin, dass im Studiengang Tiermedizin nur eine bestimmte Zahl an Studienplätzen für die Vergabe an Studienanfänger verfügbar ist.

Die Auswahlgrenzen in der Abiturbestenquote zeigen also, welche Punktzahl oder Note der Bewerber hatte, der gerade noch eine Zulassung bekommen konnte. Durch den Vergleich der Auswahlgrenzen der letzten Semester mit der eigenen Punktzahl bekommt man einen guten Überblick über die eigenen Zulassungschancen und die Zulassungswahrscheinlichkeit.

In der Abiturbestenquote werden die Bewerber nach der Gesamtpunktzahl der Hochschulzugangsberechtigung (HZB, z. B. Abitur) zugelassen. Dabei werden nur die Bewerber mit HZB aus dem gleichen Bundesland miteinander verglichen und so 16 Landeslisten erstellt. Diese werden nach einer komplexen Berechnung in eine Bundesliste überführt, nach der die Vergabe der Studienplätze erfolgt. Darum unterscheiden sich die Auswahlgrenzen je nach Bundesland, in dem die HZB erworben wurde. Wählen Sie daher zunächst das Bundesland aus, in dem Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben.

NC Tiermedizin nach Durchschnittsnote für das Bundesland Baden-Württemberg
Hochschule WS 2023/24WS 2022/23WS 2021/22
FU Berlin 1,3 1,3 1,3
Gießen 1,3 1,3 1,3
Hannover 1,3 1,3 1,3
Leipzig 1,2 1,2 1,3
München 1,3 1,3 1,4

Die Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ) im Studiengang Tiermedizin

10 % der Studienplätze für Studienanfänger in der Tiermedizin werden in der Zusätzlichen Eignungsquote nach ausschließlich schulnotenunabhängigen Auswahlgesichtspunkten vergeben. Die Note oder Gesamtpunktzahl der HZB bleibt hier unberücksichtigt. Die Hochschulen können für Ihre Auswahlentscheidung auf folgende Kriterien zurückgreifen:

  • Studierfähigkeitstest (TMS),
  • anerkannte Berufsausbildung,
  • anerkannte Berufstätigkeit,
  • anerkannter Dienst,
  • anerkannter Preis.

Jede Hochschule regelt selbst, welche dieser Kriterien mit welcher Gewichtung sie im Auswahlverfahren berücksichtigt. Insgesamt kann man bis zu 100 Punkte erreichen. Um den eigenen TMS oder die Berufsausbildung in Punkte der jeweiligen Hochschule umzurechnen und mit den Auswahlgrenzen in der ZEQ zu vergleichen, helfen die Übersicht über die ZEQ bei Hochschulstart oder die Auswahlsatzungen der Hochschulen.

Übrigens gab es für Wartesemester das letzte Mal zum WS 2022/23 in München maximal 30 Punkte (2 pro Wartesemester).

Das Auswahlverfahren der Hochschulen im Studiengang Tiermedizin

60 % der Studienplätze im Studiengang Tiermedizin werden in der Quote Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) vergeben. Die Auswahl der Bewerber findet hier nach der Note der HZB und mindestens einem der folgenden notenunabhängigen Kriterien statt:

  • Studierfähigkeitstest (TMS),
  • anerkannte Berufsausbildung,
  • anerkannte Berufstätigkeit,
  • anerkannter Dienst,
  • anerkannter Preis.

Welches oder welche dieser Kriterien im Auswahlverfahren mit welcher Gewichtung berücksichtigt werden, legt jede Hochschule selbst fest. Insgesamt können 100 Punkte im Auswahlverfahren erreicht werden. Wie viele Punkte Sie mit mit Ihrer Hochschulzugangsberechtigung und anderen Kriterien im Auswahlverfahren der jeweiligen Hochschule erreichen, können Sie anhand der Übersichten bei Hochschulstart und der Auswahlsatzungen der Hochschulen ermitteln. Die Auswahlgrenzen der zurückliegenden Semester im AdH und der ZEQ finden Sie hier:

NC Tiermedizin für ZEQ und AdH im undefined
Hochschule ZEQ AdH1 AdH2 AdH3

Bitte beachten Sie beim Vergleich Ihrer persönlich erreichbaren Punktzahl mit den Auswahlgrenzen der letzten Semester im Studiengang Tiermedizin, dass sich sowohl die Bewerbersituation als auch die Auswahlkriterien der Hochschulen ändern können. Der Vergleich kann daher immer nur als Anhaltspunkt dienen. Eine weitere Zulassungsmöglichkeit im Studiengang Tiermedizin haben Sie mit einer Studienplatzklage! Mit unserem Starterpaket sichern Sie sich Ihre Chancen auf einen Studienplatz.