Di / 25.11.25
Zulassungen im ersten klinischen Fachsemester erstritten
Unsere Mandant*innen waren im Auswahlverfahren für das erste klinische Fachsemester des Studiengangs Humanmedizin von einer Hochschule zu Unrecht nicht berücksichtigt worden und hatten einen Ablehnungsbescheid erhalten. Es war offensichtlich zu Unregelmäßigkeiten bei der Umrechnung der Physikumsnoten der Bewerber aus dem europäischen Ausland nach der modifizierten Bayerischen Formel gekommen. Im verwaltungsgerichtlichenn Eilverfahren konnten wir die Zulassung unserer Mandant*innen im klinischen Studienabschnitt erfolgreich durchsetzen. Wir wünschen viel Erfolg bei der Fortsetzung des Studiums hier in Deutschland!