Mi / 22.04.26
Aus TMS und HAM-Nat wird TMSnat - neuer Studierfähigkeitstest für Human-, Zahn- und Tiermedizin
Die beiden Studierfähigkeitstests TMS und HAM-Nat für die medizinsichen Studiengänge werden voraussichtlich ab Frühjahr 2027 zusammengeführt und vom neuen TMSnat abgelöst. Damit wird der TMSnat dann von allen Hochschulen bei der Vergabe von Studienplätzen im ersten Fachsemester in der Zusätzlichen Eignungsquote und im Auswahlverfahren der Hochschulen in unterschiedlichen Gewichtungen berücksichtigt. Damit werden die Studienplatzbewerber entlastet, die bisher beide Tests ablegen mussten, um optimale Chancen im Auswahlverfahren zu haben. Und es gibt noch mehr gute Nachrichten: Der TMSnat kann beliebig oft wiederholt werden und es können auch Bewerber teilnehmen, die den TMS bereits zweimal abgelegt hatten. So eröffnen sich neue Zulassungschancen für Bewerber, die in den beiden TMS-Versuchen nicht so gut abgeschnitten hatten, diesen nach den derzeit geltenden Regeln aber nicht erneut wiederholen konnten und damit keine guten Chancen im Auswahlverfahren der meisten Hochschulen hatten. Es gibt aber auch Einschränkungen: Der Test ist nur noch 2 Jahre gültig, muss also aller zwei Jahre wiederholt werden und kostet immer 100 €.
Der TMSnat wird erstmals im Auswahlverfahren zum Wintersemester 2027/28 berücksichtigt. Parallel werden wohl in diesem Übergangssemester auch noch die alten Testergebnisse anerkannt. Wir gehen nach den bisherigen Informationen davon aus, dass diese Regelung auch für die Verfahren im Sommersemester 2028 gelten werden. Ab dem Wintersemester 2028/29 wird dann nur noch der neue TMSnat in den Auswahlverfahren berücksichtigt.
Der letzte HAM-Nat wird entsprechend am 05.09.2026 angeboten. Die letzten TMS-Termine im Herbst 2026 sind der 7. und 8.11.2026, die Anmeldung ist für Erstteilnehmer*innen ab 3.07.2026 möglich. Da die Hochschulen in der Übergangsphase ab WS 27/28 die alten und den neuen Test berücksichtigen, diese aber nicht vergleichbar sind, müssen sie im Auswahlverfahren der Hochschule (60 % der Studienplätze) und in der Zusätzlichen Eignungsquote (10 % der Studienplätze) Unterquoten bilden, die jeweils nur den neuen oder den alten Test berücksichtigen. Damit sind die Bewerber klar im Vorteil, die einen alten und auch bereits den neuen TMSnat vorweisen können, da sie so in allen Unterquoten den "Testbonus" erhalten.