So / 21.09.25

Studienplatzklagen WS 25/26 in Sachsen (15.10.) und in Bayern noch möglich

Der Freistaat Sachsen hat für die Anträge auf außerkapazitäre Zulassung zum Wintersemester die Frist 15. Oktober bestimmt. Da die Vorlesungen zum WS 2025/26 jedoch bereits am 13. Oktober 2025 starten, sollten auch die Studienplatzklagen gegen sächsische Hochschulen noch vor dem Vorlesungsbeginn eingeleitet werden.

Gefragt sind zum Beispiel folgende Studiengänge:

In Bayern gibt es keine Frist für die Anträge auf außerkapazitäre Zulassung. Studienplatzklagen können daher noch zu Beginn der Vorlesungszeit eingeleitet werden. Dies gilt zum Beispiel für

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