So / 21.09.25
Studienplatzklagen WS 25/26 in Sachsen (15.10.) und in Bayern noch möglich
Der Freistaat Sachsen hat für die Anträge auf außerkapazitäre Zulassung zum Wintersemester die Frist 15. Oktober bestimmt. Da die Vorlesungen zum WS 2025/26 jedoch bereits am 13. Oktober 2025 starten, sollten auch die Studienplatzklagen gegen sächsische Hochschulen noch vor dem Vorlesungsbeginn eingeleitet werden.
Gefragt sind zum Beispiel folgende Studiengänge:
- Lehramt an der Uni Leipzig, TU Chemnitz, TU Dresden
- Tiermedizin an der Uni Leipzig
- Kommunikations- und Medienwissenschaften an der Uni Leipzig,
- Soziale Arbeit an der HTWK Leipzig
- Architektur an der HTWK Leipzig
- Psychologie an der TU Chemnitz, Uni Leipzig, TU Dresden
- Pharmazie, Medizin und Zahnmedizin und viele mehr
In Bayern gibt es keine Frist für die Anträge auf außerkapazitäre Zulassung. Studienplatzklagen können daher noch zu Beginn der Vorlesungszeit eingeleitet werden. Dies gilt zum Beispiel für
- Tiermedizin an der LMU München
- Psychologie, Medizin, Zahnmedizin oder Pharmazie an der Uni Erlangen-Nürnberg, LMU München, Uni Regensburg, Uni Würzburg
- BWL, Soziale Arbeit, Lehramt, Kommunikationswissenschaften und viele mehr
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns, wenn Sie sich für eine Studienplatzklage zum Wintersemester 2025/26 interessieren. Ein Erstgespräch ist bei uns kostenfrei.