Mo / 23.09.24

Studienplatzklagen in Sachsen (15.10.) und in Bayern noch möglich

Studienplatzklagen gegen sächsische Hochschulen können noch bis 15. Oktober 2024 eingeleitet werden. Bis dahin können in Sachsen die Anträge auf außerkapazitäre Zulassung zum Wintersemester 2024/25 gestellt werden. Gefragt sind zum Beispiel folgende Studiengänge:

In Bayern gibt es keine Frist für die Anträge auf außerkapazitäre Zulassung. Studienplatzklagen können daher noch zu Beginn der Vorlesungszeit eingeleitet werden. Dies gilt zum Beispiel für

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns, wenn Sie sich für eine Studienplatzklage zum Wintersemester 2024/25 interessieren. Ein Erstgespräch ist bei uns kostenfrei.