Di / 15.04.25

Studienplatzklage WS 2025/26: Jetzt Starterpaket sichern!

Sie bereiten gerade Ihre Bewerbung für einen Studienplatz zum Wintersemester 2025/26 vor, können nicht sicher mit einer Zulassung rechnen? Denken Sie über eine Studienplatzklage nach! Die ersten Fristen enden bereits am 15. Juli 2025! Melden Sie sich daher schon jetzt bei uns und buchen unser Starterpaket.

Warum? Studienplatzklagen setzen Anträge auf außerkapazitäre Zulassung voraus. Diese Anträge müssen an Hochschulen in

  • Baden-Württemberg,
  • Sachsen-Anhalt,
  • Thüringen und
  • Mecklenburg-Vorpommern,
  • sowie an einigen weiteren Hochschulen

schon bis 15. Juli 2025 gestellt werden, also am besten parallel zur Bewerbung. Wenn Sie erst die Ablehnungsbescheide abwarten, haben Sie schon viele Chancen verpasst.

Diese Fristen gelten in allen zulassungsbeschränkten Studiengänge wie

oder sonstige Bachelor- oder Masterstudiengänge mit Studienstart zum Wintersemester. Für die Bewerber im Studiengang Tiermedizin ist ein wenig mehr Zeit: Die erste Frist in diesem Studiengang läuft an der Universität Gießen am 1. September 2025 ab.

Mit unserem Starterpaket sichern Sie sich alle Chancen auf einen Studienplatz für das Wintersemester 2025/26. Sie können es bei uns ab Mitte April buchen. Im Rahmen des Starterpakets stellen wir für Sie fristgerecht die Anträge auf außerkapazitäre Zulassung und beraten Sie zu den konkreten Erfolgschancen von Studienplatzklagen in Ihrem Wunschstudiengang.

Haben Sie noch Fragen zur Studienplatzklage? Gern beantworten wir diese in einem kostenlosen Erstgespräch.