Mi / 15.11.23

Starterpaket Studienplatzklage für das Sommersemester 2024 sichern!

Sie bewerben sich gerade für einen Studienplatz zum Sommersemester 2024 und denken über eine Studienplatzklage nach? Melden Sie sich schon jetzt bei uns und buchen unser Starterpaket, da die ersten Fristen bereits am 15. Januar 2024 ablaufen.

Warum? Studienplatzklagen setzen Anträge auf außerkapazitäre Zulassung voraus. Diese Anträge müssen an Hochschulen in

  • Baden-Württemberg,
  • Sachsen-Anhalt,
  • Thüringen und
  • Mecklenburg-Vorpommern,
  • sowie an einigen weiteren Hochschulen

schon bis 15. Januar 2024 gestellt werden, also bereits parallel zur Bewerbung bei Hochschulstart. Wer erst seine Ablehnungsbescheide abwartet, hat somit viele Chancen schon verpasst.

Die Antragsfristen gelten für alle zulassungsbeschränkte Studiengänge wie

oder sonstige Bachelor- oder Masterstudiengänge mit Studienstart zum Sommersemester.

Mit unserem Starterpaket, das Sie ab Mitte November bei uns buchen können, sichern Sie sich alle Chancen auf einen Studienplatz im Sommersemester 2024. Im Rahmen des Starterpakets stellen wir für Sie fristgerecht die Anträge auf außerkapazitäre Zulassung und beraten Sie zu den konkreten Erfolgschancen von Studienplatzklagen in Ihrem Wunschstudiengang.

Haben Sie noch Fragen zur Studienplatzklage? Gern beantworten wir diese in einem kostenlosen Erstgespräch.