Do / 18.09.25
In NRW endet die Frist für die Hochschulanträge außerhalb der Kapazität am 30.09.2025 bzw. 01.10.2025
Das Bundesland Nordrhein-Westfalen hat für Anträge auf Zulassung außerhalb der Kapazität folgende Fristen geregelt: 30. September 2025 für die Studiengänge Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie (zentrales Vergabeverfahren) und 1. Oktober 2025 für alle anderen Studiengänge (örtliches Vergabeverfahren). Nur wer seinen außerkapazitären Antrag vor Ablauf dieser Fristen stellt, hat die Chance, ein gerichtliches Verfahren zum WS 2025/26 gegen Hochschulen in NRW erfolgreich durchführen zu können.
Wenn Sie daher Ihre Chancen auf einen Studienplatz an den Universitäten Aachen, Bielefeld, Bochum, Bonn, Duisburg-Esssen, Düsseldorf, Köln, Münster z. B. im Studiengang Medizin oder an den Hochschulen Niederrhein, Münster oder Düsseldorf z. B. im Studiengang Soziale Arbeit oder an den Unis Paderborn, Wuppertal oder Siegen z. B. im Lehramt sichern wollen, melden Sie sich rechtzeitig bei uns: Klag dich ein mit Dr. Kiebs & Frankenstein