So / 05.01.25

Noch 10 Tage bis zum Fristablauf für die Studienplatzklage zum Sommersemester 2025

Studienplatzklagen zum Sommersemester 2025 müssen in den Bundesländern

  • Baden-Württemberg,
  • Sachsen-Anhalt,
  • Thüringen und
  • Mecklenburg-Vorpommern,
  • sowie an einigen weiteren Hochschulen

bis zum 15. Janauar 2025 mit einem Antrag auf Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazität an der jeweiligen Hochschule vorbereitet sein. Ohne diesen Antrag sind Studienplatzklagen zum Sommersemester in den genannten Bundesländern nicht mehr möglich. Diese Fristen gelten für alle Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung und Studienstart zum Sommersemester 2025 wie

oder Bachelor- und Masterstudiengänge.

Ganz einfach ist die Vorbereitung mit unserem Starterpaket. Ihre Fragen zur Studienplatzklage und zu unserem Starterpaket beantworten wir gern in einem kostenlosen Erstgespräch.