Fr / 27.10.23

Hochschulstart-Bewerbung für das Sommersemester 2024 - Bewerbungsportal ist geöffnet

Für die Bewerbung zum Sommersemester 2024 hat das Bewerbungsportal von Hochschulstart.de bereits jetzt geöffnet. Die Online-Bewerbung ist möglich für die Studiengänge Humanmedizin, Zahnmedizin und Pharmazie im zentralen Vergabeverfahren und auch z. B. für Psychologie, Lehramt und Soziale Arbeit. Die Bewerbungsfrist endet für alle Bewerber am 15. Januar 2024, 24.00 Uhr. Bis dahin muss Ihre Online-Bewerbung bei Hochschulstart.de eingegangen sein.

In den zentralen Studiengängen ist eine weitere Bewerbung bei den Hochschulen direkt nicht erforderlich. Bei allen anderen Strudiengängen entscheiden die Hochschulen selbst, ob Sie neben der Bewerbung bei Hochschulstart.de auch bei den Hochschulen direkt Unterlagen (online oder per Post) einreichen müssen.

Bei der Bewerbung in den zentralen Studiengängen Humanmedizin und Zahnmedizin sowie Pharmazie endet die Nachreichefrist für die postalische Übermittlung Ihrer Unterlagen am 20. Januar 2024. Es zählt der Eingang bei Hochschulstart. Sie müssen Ihre Unterlagen also rechtzeitg vor dem 20. Januar 2024 zur Post geben, damit sie fristgemäß bei Hochschulstart eingehen.

Reicht es eigentlich, die Unterlagen mit normalem Brief zu Hochschulstart zu schicken? Eigentlich schon, wenn Sie Ihre Unterlagen frühzeitig zu Post geben und noch rechtzeitig vor Ablauf der Nachreichefrist den Eingang Ihrer Unterlagen in Ihrem Bewerberaccount bestätigt finden. Dies sollte so früh der Fall sein, dass Sie noch in der Lage sind, die Unterlagen ein zweites Mal fristgemäß zu übermitteln.

Sind Sie knapp dran, Sollten Sie Ihre Unterlagen per Einschreiben Rückschein schicken, um im Zweifelsfall den Eingang vor Ablauf der Frist bei Hochschulstart nachweisen zu können. So konnten wir für einen unserer Mandanten zum WS 2023/24 doch noch die Zulassung zum Studium der Humanmedizin durchsetzen:

Unser Mandant hatte sich fristgerecht bei Hochschulstart online beworben und seine Unterlagen per Übergabeeinschreiben an Hochschulstart geschickt. Auf dem bei ihm eingehenden Rückschein bestätigte Hochschulstart den fristgerechten Eingang der Unterlagen. Deshalb fand es unser Mandant merkwürdig, als nach Ablauf der Nachreichefrist in seinem Account der Eingang seiner Unterlagen nicht bestätigt war. Darum fragte er bei Hochschulstart nach und bekam nach einigem Hin und Her die Antwort, dass seine Unterlagen nicht vorlägen und die Bewerbung daher nicht berücksichtigt würde. Auf die Übersendung des Rückscheines teilte Hochschulstart nur mit, dass die Angelegenheit geprüft werde und von weiteren Anfragen abzusehen sei.

Da das Auswahlverfahren kurz vor dem Abschluss stand und Hochschulstart sich immer noch nicht gemeldet hatte, forderten wir Hochschulstart für unseren Mandanten mit anwaltlichem Schreiben auf, die Bewerbung am Auswahlverfahren zu berücksichten. Als auch die von uns gesetzte Frist zur Stellungnahme ergebnislos abgelaufen war, stellten wir für unseren Mandanten beim zuständigen Verwaltungsgericht Gelsenkirchen einen Eilantrag auf Verpflichtung von Hochschulstart, die Bewerbung unseres Mandanten im Auswahlverfahren zum WS 2023/24 zu berücksichtigen. Das Verwaltungsgericht setzte Hochschulstart eine kurze Frist zur Stellungnahme, innerhalb derer Hochschulstart sich nun doch bereit erklärte, eine "händische" Berechnung des Rangplatzes unseres Mandanten vorzunehmen und bei Erreichen der Auswahlgrenze eine Zulassung auszusprechen. Dieses Vorgehen war notwendig, da das Auswahlverfahren in der Zwischenzeit an sich bereits beendet war. Im Ergebnis der "händischen" Berechnung erhielt unser Mandant von Hochschulstart die Zulassung zum Humanmedizinstudium. Ob die von unserem Mandanten per Einschreiben Rückschein nachweislich an Hochschulstart übermittelten Unterlagen dort inzwischen wieder aufgetaucht waren, ist nicht bekannt.