So / 17.03.24

Fristablauf Studienplatzklage Sommersemester 2024: Berlin, Schleswig-Holstein und NRW

Am 1. April 2024 endet für das Sommersemester 2024 in den Bundesländern

  • Berlin,
  • Nordrhein-Westfalen und
  • Schleswig-Holstein

die Frist für die Abgabe des außerkapazitären Hochschulantrages, der vor einer Studienplatzklage zwingend gestellt werden muss. In Berlin und Schleswig-Holstein gilt die Frist für alle Studiengänge, z. B. auch für

in Nordrhein-Westfalen nur für Studiengänge, die nicht in das Zentrale Vergabeverfahren bei Hochschulstart einbezogen sind, z. B.

Die Frist für die Studiengänge Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie läuft schon am 31. März 2024 ab. Haben Sie Fragen zur Studienplatzklage? Alle Antworten erhalten Sie von uns in einem kostenlosen Erstgespräch. Wir sind gern für Sie da!