Di / 25.06.24

Countdown in Baden-Württemberg: Noch 20 Tage bis zum Fristablauf!

Wer an einer Universität oder Hochschule in Baden-Württemberg studieren möchte und nicht mit einer Zulassung rechnen kann, muss sich beeilen! Die Möglichkeit, eine Studienplatzklage an den Hochschulen in Baden-Württemberg zum WS 2024/25 durchzuführen, können Sie sich nur noch bis zum 15. Juli 2024, 24.00 Uhr offen halten. Bis dahin muss der Antrag auf Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazität z. B. bei der Universität Tübingen für den Studiengang Humanmedizin, der Universtität Heidelberg für die Zahnmedizin oder an der Universtität Ulm für den Bachelor oder Master Psychologie eingegangen sein. Diese Frist gilt auch für alle anderen Bachelor- oder Masterstudiengänge z. B. Lehramt, Sonderpädagogik, Soziale Arbeit, BWL, Jura, Architektur, Molekulare Medizin.

Diese Frist wahren wir mit unserem Starterpaket in Ihrem Wunschstudiengang für Sie, wenn Sie uns rechtzeitig beauftragen. Ihre Fragen zur Studienplatzklage beantworten wir gern in einem kostenlosen Erstgespräch. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!