So / 10.03.24

Fristablauf für Studienplatzklagen zum SoSe 2024 in NRW und für Masterstudiengänge an Humboldt-Universität Berlin am 31.03.2024

Wer eine erfolgreiche Studienplatzklage durchführen will, muss diese rechtzeitg vorbereiten und die geltenden Fristen einhalten. Für die Anträge auf Zulassung außerhalb der Kapazität, die vor einer Studienplatzklage bei der jeweiligen Hochschule zu stellen sind, läuft die Frist zum Sommersemester 2024 in Nordrhein-Westfalen (Humanmedizin, Zahnmedizin und Pharmazie) am 31. März 2024 ab. Die gleiche Frist gilt an der HU Berlin für außerkapazitäre Zulassungsanträge in Masterstudiengängen, sofern diese nicht bereits bei der Bewerbung mit gestellt wurden. Ihre Studienplatzklage kann mit unserem Starterpaket vorbereitet werden, damit diese Fristen eingehalten werden. Bitte melden Sie sich rechtzeitig und informieren Sie sich in unserem kostenlosen Erstgespräch über Ihre Möglichkeiten!