Mo / 26.08.24

Frist für Anträge außerhalb der festgesetzten Kapazität in Hessen endet am 30.08.2024

Bevor eine Studienplatzklage beim Verwaltungsgericht eingereicht werden kann, muss bei der Hochschule die Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazität beantragt werden. Die meisten Bundesländer haben für diese Anträge Fristen geregelt. Im Bundesland Hessen müssen die Anträge bis zum 30. August 2024 eingegangen sein.

Wenn Sie zum Beispiel an den Universitäten Gießen, Frankfurt/M., Marburg, Kassel oder Darmstadt oder an den Hochschulen Frankfurt/M., RheinMain, Fulda oder Darmstadt studieren wollen und eine Ablehnung befürchten, ist jetzt noch ausreichend Zeit, mit unserem Starterpaket Ihre Studienplatzklage vorbereiten zu lassen und Ihre Chancen zu sichern. Warten Sie nicht erst auf Ihren Ablehnungsbescheid, denn dann ist die Frist für den außerkapazitären Antrag womöglich verstrichen.

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