Di / 08.04.25
Am 15. April Fristablauf Studienplatzklage Sommersemester 2025: Hamburg, Niedersachsen, Saarland und Sachsen
Voraussetzung für eine erfolgreiche Studienplatzklage zum Sommersemester 2025 sind fristgerechte Anträge auf Zulassung außerhalb der Kapazität an den jeweiligen Hochschulen. In folgenden Bundesländern und Studiengängen gilt die Frist 15. April:
- Sachsen - alle Studiengänge,
- Hamburg - alle Studiengänge,
- Niedersachsen (nicht alle Universitäten und nicht alle Studiengänge)
- Saarland - Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie.
In Niedersachsen haben einige Hochschulen noch frühere Fristen geregelt, die am 15.1., 1.3. oder 15.3.2025 abgelaufen sind. Details erläutern wir Ihnen gern in einem kostenlosen Erstgespräch. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!