Mo / 23.12.24
Allen Lesern frohe Weihnachten
Wir wünschen Ihnen und Ihren Angehörigen schöne und erholsame Feiertage und alles Gute für das neue Jahr! Da die ersten Fristen für die Vorbereitung der Studienplatzklagen zum Sommersemester 2025 bereits am 15. Januar 2025 ablaufen, nutzen Sie die Zeit um sich über die Studienplatzklage und unser Starterpaket für das Sommersemester zu informieren. Zur Beantwortung Ihrer Fragen zum Starterpaket und zur Studienplatzklage rufen Sie uns gern an! Wir beantworten Ihre Fragen gern in einem kostenlosen Erstgespräch. Bitte versäumen Sie die genannte Frist nicht, anderenfalls sind voraussichtlich erfolgversprechende Verfahren zum Sommersemester 2025 nicht mehr möglich. Zur Maximierung der Chancen auf einen Studienplatz auch mit einer Studienplatzklage bewerben Sie sich bitte auch über Hochschulstart bei allen Hochschulen. Die Frist für das Sommersemester 2025 läuft auch am 15. Januar 2025 ab. Haben Sie anrechenbare Leistungen aus dem Ausland oder einem verwandten Studiengang bewerben Sie sich bitte im höheren Fachsemester bei den Hochschulen direkt bis 15. Januar 2025, 15. Februar 2025 (Universität Greifswald) und 15. März 2025 (nur NRW).