Do / 01.08.24
Ablehnungsbescheid erhalten?
In den örtlichen Auswahlverfahren für Bachelorstudiengänge werden ab Anfang August die ersten Ablehnungsbescheide im Bewerbungsverfahren zum WS 2024/25 versendet. Das betrifft zum Beispiel die Universität Leipzig mit den Bachelor-Studiengängen Kommunikations- und Medienwissenschaften, Kulturwissenschaften, Politikwissenschaften, Lehramt Gymnasium, Lehramt Sonderpädagogik und Lehramt Grundschule. Auch die HTWK Leipzig wird für die Bachelor-Studiengänge Soziale Arbeit, Architektur, Medientechnik, Maschinenbau oder Buch– und Medienwirtschaft das hochschuleigene Auswahlverfahren abschließen. Die Berliner Universitäten, die Humboldt-Universität und die Freie Universität Berlin werden ebenfalls beginnen, Ablehnungsbescheide zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft an der HU Berlin zunächst nur die Kombi-Bachelor mit und ohne Lehramtsoption (z. B. Englisch, Spanisch, BWL, Erziehungswissenschaften, Bildung an Grundschulen). Auch die FU Berlin führt für alle Kombi-Bachelor und einige Mono-Bachelor, wie z. B. Grundschulpädagogik oder die Kombi-Bachelor mit Lehramtsoption ein eigenes Verfahren durch und stellt die Bescheide im eigenen Bewerbungsportal zur Verfügung.
Planen Sie eine Studienplatzklage? Dann müssen jetzt vor allem Bewerber an der FU Berlin aktiv werden. Denn mit der Online-Bewerbung an der Freien Universität Berlin stellt man automatisch einen Antrag auf Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazität. Folglich wird mit dem Ablehnungsbescheid auch gleich der außerkapazitäre Antrag abgelehnt! Dieser darf nicht bestandskräftig werden, sonst ist eine Studienplatzklage nicht mehr erfolgreich möglich. Daher muss dieser Bescheid innerhalb der Monatsfrist mit einer Klage zum Verwaltungsgericht angegriffen werden. Gern besprechen wir Ihre Fragen in einem kostenlosen Telefonat. Kontaktieren Sie uns!
Ähnliches gilt für die Bewerber an der HU Berlin. Bei der Onlinebewerbung kann man wählen, ob man auch einen Antrag auf Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazität stellen möchte oder nicht. Sollten Sie den Antrag dadurch gestellt haben, dann ist der Ablehnungsbescheid der Humboldt-Universität auch ein Ablehnungsbescheid außerhalb der Kapazität, gegen den innerhalb eines Monats Klage erhoben werden muss. Passiert das nicht, ist eine Studienplatzklage zum WS 2024/25 nicht mehr erfolgversprechend. Haben Sie Fragen rund um die Studienplatzklage? Wir beantworten diese gern in einem ersten kostenlosen Telefonat. Rufen Sie uns an!