Do / 16.01.25

Nachreichefrist bei Hochschulstart läuft am 20.01.2025 ab

Am 20. Januar 2025 um 24.00 Uhr müssen alle Unterlagen für Ihre Bewerbung in einem ins zentrale Vergabeverfahren einbezogenen Studiengang (Humanmedizin, Zahnmedizin, Pharmazie)bei Hochschulstart eingegangen sein. In der Regel handelt es sich dabei um den ausgedruckten und eigenhändig unterschriebenen Bewerbungsantrag und häufig die amtlich beglaubigte Zeugniskopie. Wie eine ordnungsgemäße amtliche Beglaubigung aussieht lesen Sie hier. Liegen diese Unterlagen nicht fristgemäß vor, wird Ihre Bewerbung nicht bei der Vergabe der Studienplätze berücksichtigt.

Damit Sie einen Nachweis über den Eingang Ihrer Unterlagen bei Hochschulstart haben, wenden Sie den "Postkartentrick" an. Dazu legen Sie in den Umschlag mit Ihren Unterlagen für Hochschulstart eine Postkarte, die Sie an sich selbst adressiert und frankiert haben. Sobald Hochschulstart Ihre Unterlagen zugestellt werden, bekommen sie einen Posteingangsstempel. Dieser landet auch auf Ihrer Postkarte, die wieder in den Postausgang geht und nach kurzer Zeit bei Ihnen ankommt. So können Sie auch die Kosten für ein Einschreiben vermeiden.

Dies nutzt aber nur dann, wenn Ihr Briefumschlag tatsächlich geöffent wird und nicht schon vorher bei Hochschulstart verschwindet. Für solche Fälle sind Sie mit der Übersendung per Einschreiben Rückschein auf der sicheren Seite. Sobald der Postbote den Brief bei Hochschulstart abgegeben hat, erhalten Sie einen Eingangsnachweis. Der reicht aus, auch wenn Hochschulstart behauptet, Ihre Unterlagen nicht erhalten zu haben. Mit Hilfe eines solchen Rückscheines konnten wir einem Bewerber im Studiengang Humanmedizin zum Wintersemester  2023/24 im gerichtlichen Verfahren doch noch zum Wunschstudienplatz verhelfen.

Die Hochschulstartbewerbung ist auch für eine Studienplatzklage wichtig, da in einigen Bundesländern nur noch geklagt werden kann, wenn die Bewerbung erfolgt ist. Einige Studienplatzklagen sind aber auch dann möglich, wenn Sie sich gar nicht bei Hochschulstart beworben haben. Auch für die Studienplatzklage gelten Fristen! Die erste ist am 15. Januar 2025 in den Bundesländern

  • Baden-Württemberg,
  • Sachsen-Anhalt,
  • Thüringen und
  • Mecklenburg-Vorpommern,
  • sowie an einigen weiteren Hochschulen

abgelaufen. Die nächste Frist läuft in Hessen am 01.03.2025 ab. Sichern Sie sich Ihre Chancen mit unserem Starterpaket! Gern beantworten wir Ihnen alle Fragen zur Studienplatzklage in einem kostenlosen Erstgespräch.