Fr / 10.01.25

Hochschulstart-Bewerbungsfrist für das Sommersemester 2025 läuft am 15.01.2025 ab

Eine Bewerbung für das Sommersemester 2025 ist über Hochschulstart nur noch bis Mittwoch, 15.01.2025, 24.00 Uhr möglich. Bis dahin müssen Sie sich angemeldet und Ihre Daten an Hochschulstart übermittelt haben. Die ausgedruckte Bewerbung und sonstige Unterlagen können bis 20. Januar 2025 per Post (Eingang bei Hochschulstart) nachgereicht werden. Bei Hochschulstart bewerben Sie sich für die Studiengänge im Zentralen Vergabeverfahren Humanmedizin, Zahnmedizin und Pharmazie und für weitere Bachlelor- oder Masterstudiengänge wie z. B. Psychologie 

Das gesamte Studienangebot können Sie hier einsehen. Es reicht von Agrarwissenschaften bis Zukunftsökonomie. In allen Studiengängen können Sie Ihre Zulassung einklagen, wenn Sie einen Ablehnungsbescheid erhalten. Leider ist es in einigen Bundesländern, wenn die Ablehnungsbescheide bereit gestellt werden, für eine Studienplatzklage schon zu spät. Diese muss mit unserem Starterpaket vorbereitet werden. Die Fristen laufen in

  • Baden-Württemberg,
  • Sachsen-Anhalt,
  • Thüringen und
  • Mecklenburg-Vorpommern,
  • sowie an einigen weiteren Hochschulen

schon am 15. Januar 2025 ab. An den hessischen Hochschule muss Vorbereitung am 1. März 2025 abgeschlossen sein. In allen anderen Bundesländern sind auch noch später Hochschulanträge außerhalb der festgesetzen Kapazität und damit Studienplatzklagen möglich. Ihre Fragen zur Studienplatzklage beantworten wir gern in einem kostenlosen Erstgespräch.