Mi / 08.01.25

Bewerbung für höhere Fachsemester zum Sommersemester 2025: Fristablauf am 15.01.2025

Für alle Bewerber, die in einem verwandten Studiengang, auf einem Teilstudienplatz oder im Ausland anrechenbare Leistungen erworben haben und sich in einem höheren Fachsemester zum Sommersemester 2025 bewerben wollen, läuft die Frist in allen Bundesländern (außer NRW und Universität Greifswald) am 15.01.2025 ab. Die Bewerbung erfolgt direkt bei der jeweiligen Hochschule. Um die Chancen auf eine Zulassung zu erhöhen, raten wir Ihnen zu einer möglichst flächendeckenden Bewerbung und zur Absicherung der Zulassungschancen mit unserem Starterpaket, um im Falle der Ablehnung eine Studienplatzklage durchführen zu können. Da in den Bundesländern

  • Baden-Württemberg,
  • Sachsen-Anhalt,
  • Thüringen und
  • Mecklenburg-Vorpommern,
  • sowie an einigen weiteren Hochschulen

die Fristen für die vor der Studienplatzklage zu stellenden Hochschulanträge auch am 15.01.2025 ablaufen, kontaktieren Sie uns bitte umgehend. Ihre Fragen zur Studienplatzklage in den Studiengängen

oder sonstigen Bachelor- oder Masterstudiengängen beantworten wir Ihnen gern in einem kostenlosen Erstgespräch.