Do / 28.11.24
Aktueller NC Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Pharmazie
Wie groß Ihre Chancen auf eine Zulassung in Ihrem Wunschstudiengang über das zentrale Vergabeverfahren bei Hochschulstart sind, lässt sich annäherungsweise durch einen Vergleich Ihrer Abiturnote und den weiteren Auswahlkriterien (z. B. TMS) mit den Auswahlgrenzen (NC) der zurückliegenden Semester feststellen.
Die aktuellen Auswahlgrenzen in den gerade abgeschlossenen Vergabeverfahren für das Wintersemester 2024/25 und die zurückliegenden Semester haben wir für Sie übersichtlich zusammengefasst:
Können Sie im Vergleich mit den Auswahlgrenzen der letzten Semester feststellen, dass Sie eine Zulassung erhalten hätten, ist das leider keine Garantie, dass es auch im kommenden Bewerbungssemester für Sie mit einer Zulassung klappt. Die NC-Werte schwanken und können nicht vorhergesagt werden. Zum einen kann es passieren, dass sich mehr Bewerber mit besseren Auswahlkriterien am Auswahlverfahren an Ihrer Wunschhochschule beteiligen. Zum anderen kann die Hochschule ihre Auswahlkriterien ändern.
In den Studiengängen Humanmedizin oder Zahnmedizin gibt es verschiedene Möglichkeiten, mit denen Sie Ihre Punkte in den einzelnen Auswahlverfahren berechnen und mit den Auswahlgrenzen der letzten Semester vergleichen lassen können:
- Mediranger,
- Dentiranger und
- NC-Rechner.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, dass Sie eine Zulassung erhalten werden, informieren Sie sich frühzeitig über eine Studienplatzklage. Mit unserem Starterpaket sichern Sie sich die Chance, mit einer Studienplatzklagen einen Studienplatz in Ihrem Wunschstudiengang zu erhalten. Die ersten Fristen laufen am 15. Januar 2025 für das Sommersester 2025 bzw. 15. Juli 2025 für das Wintersemester 2025/26 ab. Bis dahin müssen in einigen Bundesländern bereits außerkapazitäre Anträge an den Hochschulen gestellt werden. Wenn Sie sich rechtzeitig bei uns melden, bereiten wir gemeinsam die Studienplatzklage optimal vor. Und erst dann, wenn Sie von Hochschulstart Ablehnungsbescheide erhalten, klagen wir Ihren Wunschstudienplatz ein.
Ihre Fragen zur Studienplatzklage beantworten wir gern in einem kostenlosen Erstgespräch. Wir freuen uns über Ihren Anruf oder ihre Nachricht.