Erfolgreich und kostengünstig zu Ihrem Wunsch-Studienplatz mit
ganz viel Erfahrung und Wissen, noch mehr Empathie und Engagement sowie den für Sie passgenau zugeschnittenen Paketen von Dr. Kiebs & Frankenstein
Studienplatzklage mit Erfahrung
Rechtsanwältin Dr. Katja Kiebs:
arbeitet schon seit 2003 im Bereich den Hochschulzulassungsrechts und konnte zum Wintersemester 2003 ihre ersten Studienplatzkläger erfolgreich ins Studium der Humanmedizin einklagen. Seitdem arbeitet sie ausschließlich in diesem Bereich, hat mehrere tausend gerichtliche Verfahren durchgeführt und für hunderte Bewerber die Wunschzulassung erstreiten können. In diesem Rechtsgebiet ist sie eine der wenigen Spezialisten bundesweit. Bei Dr. Kiebs & Frankenstein begleitet sie alle Mandanten auf dem Weg zum Studium der Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie.
Rechtsanwältin Sylvia Frankenstein:
ist bereits seit 2011 schwerpunktmäßig im Bereich des Hochschulzulassungsrechts tätig und absolute Expertin. Sie hat in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von erfolgreichen gerichtlichen Verfahren durchgeführt und damit ihren Studienplatzklägern den Weg ins Wunschstudium geebnet. Bei Dr. Kiebs & Frankenstein ist sie für alle Mandanten in den Studiengängen Psychologie, Lehramt und anderen Bachelor- und Masterstudiengängen die Ansprechpartnerin.
Studienplatzklage mit viel Wissen
Hochschulzulassungsrecht ist Ländersache, sehr von der Rechtsprechung der jeweiligen Verwaltungsgerichte geprägt und ständigen Änderungen unterworfen. Wir von Dr. Kiebs & Frankenstein sind auf Grund unserer langjährigen Tätigkeit im Rechtsgebiet der Studienplatzklage mit diesen Besonderheiten bestens vertraut. Permanent beobachten wir gesetzliche Änderungen und die Entwicklungen der Rechtsprechung in diesem Gebiet und setzen dieses für unsere Mandant:innen ein. Selbstverständlich prüfen wir auch die Kapazitätsentwicklung in den Hochschulen, um unsere Klageempfehlungen aussprechen zu können. Wir haben eine Vielzahl von Kapazitätsberechnungen verschiedener Hochschulen in den nachgefragten Studiengängen geprüft und können daher effizient Fehler der Hochschulen identifizieren, die zu weiteren Studienplätzen für unsere Mandant:innen führen.
Studienplatzklage mit Empathie
Wir bei Dr. Kiebs & Frankenstein sind selbst Mütter und können uns in die Situation der Studienbewerber:innen und ihrer Eltern bestens einfühlen. Darüber hinaus arbeiten wir seit Jahren mit Studienbewerber:innen und ihren Eltern auf dem Weg zum Studienplatz zusammen, so dass uns die damit verbundenen Fragen, Bedenken und Wünsche sehr vertraut sind.
Studienplatzklage mit Engagement
Bei uns bleibt es nicht bei der Vorbereitung und Einleitung der gerichtlichen Verfahren. Wir begleiten Sie durch das ganze Verfahren bis zu Einschreibung. Hinweise auf Fristen und alles, was es sonst noch zu beachten gibt, gehören bei uns selbstverständlich dazu. Wir prüfen im Vorfeld der Verfahren deren Erfolgsaussichten und sprechen Ihnen Empfehlungen aus. Die Kapazitätsberechnungen der Hochschulen und die Entscheidungen der Gerichte werden von uns umfassend geprüft. Empfehlungen für die Durchführung des Rechtsmittelverfahrens erhalten Sie, wenn wir davon überzeugt sind, dass weitere Studienplätze zur Verfügung stehen.
Unsere Pakete für ihre Studienplatzklage
Starterpakete
Je nach Studiengang, gewünschtem Fachsemester, Sommer- oder Wintersemester buchen Sie bei uns zunächst ein Starterpaket, das die perfekte Vorbereitung der Studienplatzklage für Ihren Wunschstudiengang enthält. Das Starterpaket kostet je nach Studiengang ab 300 EUR. Details dazu finden Sie entweder bei Ihrem Wunschstudiengang oder auf unserer Kostenseite. Erst wenn Sie tatsächlich keinen Zulassungsbescheid bekommen haben, geht es mit Ihrem individuellen Klagepaket weiter.
Klagepakete
Auf Grund unserer Erfolgsprognose suchen Sie sich die Hochschulen aus, an denen für Sie ein gerichtliches Verfahren durchgeführt werden soll. Wir
- leiten für Sie die ausgewählten Studienplatzklagen ein,
- prüfen die von den Hochschulen vorgelegten Kapazitätsberechnungsunterlagen,
- zeigen vorhandene Berechnungsfehler auf,
- verhandeln mit Hochschulen über Einigungsmöglichkeiten,
- prüfen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts,
- sprechen eine Empfehlung zum Rechtsmittel aus,
- führen, wenn von Ihnen gewünscht, Rechtsmittelverfahren durch und
- klären vor dem Oberverwaltungsgericht die Fehler des Verwaltungsgerichts, die zu weiteren Studienplätzen führen.
Die Kosten für die Klagepakete bestimmen sich nach der Anzahl der ausgewählten Hochschulen. Die Details zu den Kosten erläutern wir auf unser Kostenseite.
Aktuelle Informationen zur Studienplatzklage
Mi / 18.09.24
In NRW endet die Frist für die Hochschulanträge außerhalb der Kapazität am 30.09.2023 bzw. 01.10.2023
Di / 03.09.24
Studienplatzklagen Potsdam - Fristablauf 13.09.2024
So / 25.08.24